Was Planer und Bauherren wissen sollten

Vorsicht vor selbsternannten Holz- und Bautenschützern

Die wirtschaftliche Bedeutung des Holz- und Bautenschutzes wächst. Dies beweist nicht zuletzt die ständig wachsende Zahl der Betriebe, die sich nach § 18 Abs. 2 der Handwerksordnung unter Nr. 6 der Anlage B (HwO) als Holz- und Bautenschutzbetriebe in die Handwerksrolle eintragen lassen. Man geht derzeit auf dem Gebiet der Bundesrepublik von ca. 25.000 eingetragenen Holz- und Bautenschutzbetrieben aus.

Jeder darf Leistungen im Holz- und Bautenschutz anbieten, aber nicht jeder ist qualifiziert.
Aufgrund der Einordnung als handwerksähnliches Gewerbe unterliegen die Gründung eines Holz- und Bautenschutzbetriebes sowie die Ausführung von Holz- und Bautenschutzarbeiten keinerlei Grundanforderungen, da der große Befähigungsnachweis (Handwerksmeister) als Marktzutrittsbarriere entfällt. Dies führt dazu, dass man im Bereich des Holz- und Bautenschutzes auf einen freien Wettbewerb trifft mit all seinen Vor- und Nachteilen. Denn unbeschränkter Marktzutritt bedeutet gleichzeitig erhöhte Konkurrenz und dies spiegelt sich für den Kunden in sinkenden Preisen wieder.

Das billigste Angebot wird häufig sehr teuer bezahlt

Freier Wettbewerb bedeutet aber auch, daß gut ausgebildete Fachleute mit unqualifizierten Handwerkern konkurrieren müssen, die ihren Kunden minderwertige Leistungen verkaufen – und dies in einem Bereich, der grundsätzlich hohe Anforderungen an das handwerkliche Können stellt und ein fundiertes Fachwissen erfordert. Der Holz- und Bautenschützer – will er den an ihn gestellten Ansprüchen fachlich gerecht werden – muß nicht nur auf dem Gebiet der handwerklichen Sanierung umfangreiche Kenntnisse und Fertigkeiten erworben haben, sondern er muß sich auch intensiv mit der (Bau-)Physik, der Chemie und der Biologie, ja sogar mit toxikologischen Fragen befaßt haben. Es bleibt daher nicht aus, daß allein durch unsachgemäße und unzureichend ausgeführte Arbeiten des Holz- und Bautenschutzes jährlich Schäden in Milliardenhöhe entstehen.

DHBV Mitglieder sind qualifiziert

Da in den Ausbildungsberufen des Baugewerbes Fachwissen zum Holz- und Bautenschutz ebenfalls nur in Teilbereichen vermittelt wird, bietet aber auch der klassische Meisterbetrieb keine zuverlässige Garantie für Fachkompetenz. Hinzu kommt, dass eine vor zwanzig Jahren bestandene Meisterprüfung nicht zwangsläufig eine qualitätsgerechte Ausführung handwerklicher Tätigkeiten in der heutigen Zeit gewährleistet. Aus diesen Gründen unterliegen die Mitgliedsfirmen des DHBV der beruflichen Aus- und Weiterbildungspflicht. Vollmitglied im DHBV wird nur derjenige, der seine Qualifikation nachweist und über entsprechende Referenzen verfügt. Junge Unternehmer und Neueinsteiger werden unter Vorbehalt aufgenommen und erhalten während einer Probezeit, in der sie nicht mit der Verbandsmitgliedschaft werben dürfen, die Möglichkeit, die erforderlichen Qualifikationen zu erlangen. Die entsprechenden Seminare werden u.a. von der DHBV-Akademie angeboten und die Prüfungen von unabhängigen Fachleuten, z.B. des TÜV, abgenommen.

Einen entscheidenden Schritt nach vorne stellt der Ausbildungsgang „Holz- und Bautenschutztechniker“ dar. Im Jahr 1999 bildete die Handwerkskammer Münster in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Holz- und Bautenschutzverband (DHBV) und der Deutschen Bauchemie erstmalig zum handwerkskammergeprüften Holz- und Bautenschutztechniker aus. Damit tragen die langjährigen Bemühungen des DHBV Früchte, die Qualität der angebotenen Handwerksleistung im Holz- und Bautenschutz durch eine alle Tätigkeitsbereiche umfassende Ausbildung deutlich zu erhöhen.

Bauherren und Planer sind gut beraten, wenn Sie bei der Auftragsvergabe zwischen qualifizierten Fachunternehmen und anderen Anbietern deutlich unterscheiden.

Ein Unterscheidungskriterium ist das DHBV-Verbandsemblem – denn es steht für die fachliche und handwerkliche Qualifikation seiner Mitglieder.

BDA Logo
Zentralverband  Deutsches Baugewerbe
HBZ Logo
Wissenschaftlich-Technische  Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege
Bundesverband Feuchte und Altbausanierung e. V.
Hausverwalter Wohnungsverwalter Immobilienmanagement Verband
Deutsche Bauchemie e. V.
Deutsches Institut für Normung
Bundesverband Schimmelpilzsanierung e. V.
Haus und Grund Eigentümerschutz Gemeinschaft
BAKA Bundesarbeitskreis Altbauerneuerung e. V. Berlin
TÜV Rheinland
Gemeinsamer Ausschuss Elektronik im Bauwesen
Logo Bauen im Bestand 24
Mewa
Mewa