VOB für Baupraktiker (Teil 2)

Lehrgangsdauer: 2 Tage
Lehrgangsabschluss: DHBV-Teilnahmezertifikat

Thema:
Der Referent stellt die wesentlichen Neuerungen im BGB, insbesondere durch das “Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung”, das am 01. Januar 2018 in Kraft getreten ist, in dem Seminar ausführlich dar und trainiert darüber hinaus anhand aktueller Beispielsfälle aus der Rechtsprechung.

Lehrgangsinhalte:
– Rechtswirkungen der Abnahme
– Abnahmereife
– Schnelles Erreichen der Abnahme
– Abnahmeformen
– Fiktive Abnahme nach BGB und VOB/B
– Stillschweigende Abnahme, Teilabnahme
– Bedeutung des Vorbehalts bei der Abnahme
– Fälligkeit der Schlusszahlung bei unberechtigter Abnahmeverweigerung
– Mangeldefinition, Beschaffenheitsvereinbarung
– Maßgeblicher Zeitpunkt der Mangelfreiheit
– Richtiges Verhalten bei Mängelrügen
– Nacherfüllung, Minderung, Schadensersatz
– Verlust des Nachbesserungsrechts
– Symptomrechtssprechung des BGH
– Vergebliche Nacherfüllung durch Dritte
– Kosten bei unbegründeter Mängelrüge
– Haftung für eigene Planungsvorschläge
– Was tun bei Beschädigungen noch nicht abgenommener Leistungen?
– Gewährleistungsfristen
– Verjährung bei arglistig verschwiegenen Mängeln.

Unterrichtszeiten: 1. Tag: 9.00 – 17.00 Uhr, 2. Tag: 8.00 – 13.00 Uhr
(Uhrzeiten bitte anfragen, da Änderungen aus organisatorischen Gründen möglich sind.)

Zielgruppe:
In der Baubranche Tätige, die regelmäßig mit der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) zu tun haben.

Kosten und Termine: siehe DHBV Seminarkalender

Seminaranmeldung:
HBZ Münster
Echelmeyerstraße 1-2
48163 Münster
Frau Ariane Höing
Telefon: 0251-7051128
Telefax: 0251-705551128
E-Mail: ariane.hoeing(a)hwk-muenster.de

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