Mitgliedschaft Sachverständige im DHBV
Zusätzlich zur Verbandsmitgliedschaft im DHBV, die allen Sachverständigen, die als freiberuflich tätige Berater auf dem Gebiet der Bauwerkserhaltung, Bausanierung und/oder Baudenkmalpflege tätig sind, offen steht, bietet der DHBV besonders qualifizierten Fachleuten eine direkte Mitgliedschaft im Fachbereich Sachverständige an. Da diese zusätzliche Mitgliedschaft an fachliche Voraussetzungen geknüpft ist, bitten wir Sie, sich bei Interesse zunächst ausführlich über die Kriterien einer Mitgliedschaft im Fachbereich Sachverständige zu informieren.
Zwingende Grundvoraussetzung für eine Aufnahme in den Fachbereich Sachverständige ist, dass Sie oder das Unternehmen, für das Sie tätig sind, über eine Mitgliedschaft im DHBV verfügen.
Der DHBV-Sachverständigenkreis ist ein Zusammenschluss, in dem der rege fachliche Gedanken- und Erfahrungsaustausch unter Sachverständigen gepflegt wird. Die Mitglieder des Sachverständigenkreises sind verpflichtet, sich weiterzubilden und haben die Möglichkeit bei entsprechenden Voraussetzungen einen Sachverständigenstempel zu führen, der ihre besondere Qualifikation dokumentiert.
Aufnahmekriterien für die Mitgliedschaft im DHBV-Fachbereich Sachverständige
Vollmitgliedschaft
Die Vollmitgliedschaft als Sachverständiger im Deutschen Holz- und Bautenschutzverband erhält:
Aufnahmegebühr:
Die einmalige Aufnahmegebühr für eine Mitgliedschaft im Sachverständigenkreis beträgt 150,- EUR
Jahresbeitrag:
Der Jahresbeitrag im Kreis Sachverständige beträgt 100,- EUR, unabhängig vom Eintrittsdatum im laufenden Jahr.
Sie wollen Mitglied in unserer Gemeinschaft qualifizierter Unternehmer und Sachverständiger werden, die Ihre Interessen vertritt und Sie im beruflichen Alltag unterstützt?
Bitte senden Sie hierfür den ausgefüllten Aufnahmeantrag, den Sie unten herunterladen können, zusammen mit Ihren Qualifikationsnachweisen (in Kopie) an:
Deutscher Holz- und Bautenschutzverband e.V.
Postfach 40 02 20
50832 Köln
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