
Fachbereichsleiter
Dipl.-Holzwirt Ing.
Georg Brückner
Roggenkamp 7a
59348 Lüdinghausen
Tel. 02591 949653
Fax 02591 949654
E-Mail: brueckner(a)dhbv.de
Stellvertretender Fachbereichsleiter
Dipl.-Ing. Christoph Tetz
Am Lieberg 40
41836 Hückelhoven
Tel. 02433 90900
Fax 02433 909019
E-Mail: tetz(a)dhbv.de
Mitgliedschaft im DHBV-Sachverständigenkreis
Informationen zu Mitgliedschaft, Aufnahmekriterien, Statuten, Aufnahmeantrag, Sachverständigenstempel
Sachverständige und Bausachverständige für Holzschutz, Bautenschutz, Schimmelpilze und Schäden an Gebäuden
Jedes dritte Haus in Deutschland ist älter als 50 Jahre, jedes zweite Haus älter als 30 Jahre. Der Instandsetzungsbedarf undichter Aussenwände und Dächer, durchfeuchteter Sockel und Balkone, schadhafter Fenster und Türen beträgt geschätzte 60 Milliarden Euro. Allein jeder fünfte Keller müsste derzeit saniert werden. Demgegenüber steht eine nie gekannte Vertrauenskrise zwischen Bauherren und Unternehmern, hervorgerufen durch zunehmenden Pfusch am Bau auf der einen Seite und einer schlechten Zahlungsmoral auf der anderen. Vor diesem Hintergrund wird deutlich, warum der Bedarf an ausgebildeten und anerkannten Bausachverständigen, die im Bereich der Bauabnahme und Schadenserkennung in der Lage sind Mängel und deren Ursachen zu dokumentieren, Lösungen anzubieten und Gutachten zu erstellen, ständig wächst.
Sachverständiger darf sich in Deutschland jeder nennen, dies heißt jedoch nicht gleichzeitig, dass er über die entsprechenden Qualifikationen und den Sachverstand verfügt, der unerlässlich ist, um Schäden an Gebäuden zu erkennen und zu beurteilen.
Die Mitglieder des DHBV-Sachverständigenkreises sind verpflichtet sich jährlich weiterzubilden und diese Fortbildung nachzuweisen. Die Teilnahme an der jährlich stattfindenden Sachverständigentagung des DHBV ist verpflichtend und gilt als Weiterbildungsnachweis. Bei Nichtteilnahme ist eine geeignete andere Weiterbildung zu besuchen. Die einzelnen Kriterien für die Mitgliedschaft sind unter Mitgliedschaft im DHBV/Sachverständige veröffentlicht.
Fachprüfung für die öffentliche Bestellung (ö.b.u.v.) von Sachverständigen durch die Handwerkskammer
Der DHBV führt für zahlreiche Handwerkskammern aus dem gesamten Bundesgebiet die Fachkundeüberprüfung für die ö.b.u.v. von Sachverständigen durch. Hierfür hat der Fachbereich Sachverständige ein umfassendes Regelwerk in Form einer Prüfungsordnung erstellt. Das Regelwerk ist ein Leitfaden für die Prüfungsdurchführung mit Verhaltenskodex für Prüfer und den zu Prüfenden.
- Prüfungsordnung für die Überprüfung der Sachkunde von Sachverständigen für die öffentliche Bestellung im Holz- und Bautenschutz
- Liste Regelwerke Holzschutz
- Liste Regelwerke Bautenschutz
Lehrgänge
Lehrgänge für Sachverständige finden Sie im >>Seminarkalender unter „Seminare für Sachverständige“
Rahmenvereinbarung DHBV-Fachbereich Sachverständige mit Haus & Grund
Bauschadensermittlung durch qualifizierte Bausachverständige
Bei Holzschäden oder Mauerwerksschäden ist ein Sachverständigengutachten unverzichtbar für eine erfolgreiche Sanierung. Der Deutsche Holz- und Bautenschutzverband vermittelt diese Leistung Haus & Grund-Mitgliedern zum Vorzugspreis.
Flyer zur Bauschadenermittlung für Haus & Grund-Mitglieder
Leistungen, die der DHBV den Mitgliedern von Haus & Grund anbietet
Vorortbesichtigung des Schadens durch einen DHBV-Sachverständigen aus der Region (Anfahrt bis zu 50 km)
Im Einzelnen werden hierbei folgende Leistungen erbracht:
Bei unmittelbar erkennbaren Schäden und deren Ursachen
Bei unmittelbar erkennbaren Mängeln (ohne weitere Eingriffe in die Bausubstanz), Erfassung und Aufnahme der Schäden durch den Sachverständigen, mündliche Beratung des Auftraggebers vor Ort hinsichtlich der notwendigen Schritte und möglichen Maßnahmen, ggfs. (nicht zwingend ) kurzer Bericht auf einem Formblatt (ca. 2 Seiten) mit Beschreibung (stichwortartig) von Lage und Art der Schäden (evtl. mit Foto – nicht zwingend), Vorstellung möglicher Maßnahmen zur Schadensbehebung, der notwendigen Sanierungsarbeiten und des evtl. weiteren Untersuchungsbedarfs.
Bei nicht unmittelbar erkennbaren Schäden und deren Ursachen
Bei nicht unmittelbar erkennbaren Mängeln (wenn spätere bauliche Eingriffe erforderlich sind), Erfassung von Verdachtsbereichen hinsichtlich der Schadensursachen durch den Sachverständigen, kurzer Bericht auf einem Formblatt (ca. 2 Seiten) mit Konzept für den weiteren Untersuchungsbedarf, Benennung der Verdachtsbereiche, der notwendigen Untersuchungen zur Schadensdiagnose sowie eine Kostenschätzung für die noch durchzuführenden Untersuchungen.
Auftrag und Vergütung
Die oben genannten Leistungen werden erbracht zu einem Pauschalpreis von 225,- EUR zzgl. ges. MwSt.
Darin enthalten sind An- und Abfahrt des DHBV-Sachverständigen zum Objekt.
Haus & Grund-Mitglieder erhalten den Zugriff auf dieses Sachverständigennetzwerk exklusiv.