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Das Wichtigste zum Ausbildungsberuf Holz- und Bautenschützer

Fachkraft für Holz- und Bautenschutzarbeiten

Die Basis für die beiden Ausbildungsberufe bildet eine zweijährige Lehre mit identischen Inhalten, welche die Kerntätigkeiten eines Holz- und Bautenschützers umfassen. Nach einem Jahr Ausbildung verlangt die Fachkraftausbildung eine Zwischenprüfung. Den Abschluss der Ausbildung bildet nach zwei Jahren die Prüfung zur „Fachkraft für Holz- und Bautenschutzarbeiten“.

Holz- und Bautenschützer/in

Der dreijährige Beruf baut auf den zweijährigen auf. Der Betrieb oder Auszubildende kann sich sofort, also zu Beginn der Lehre, für die dreijährige Ausbildung entscheiden oder auch erst nach Abschluss der zweijährigen Ausbildung zu einer Fortsetzung der Lehre entschließen. Am Abschluss der zweijährigen Grundlagenausbildung steht eine Zwischenprüfung (die Zwischenprüfung nach einem Jahr – siehe Fachkraft – entfällt, wenn der Auszubildende sich von Beginn an für die dreijährige Ausbildung entschieden hat). Im dritten Jahr wird nur noch eine zuvor gewählte Fachrichtung ausgebildet, entweder Holzschutz oder Bautenschutz. Für die Abschlussprüfung (Gesellenprüfung zum Holz- und Bautenschützer/in) bedeutet dies, dass sich die Fachprüfung auf das Schwerpunktfach beschränkt. Zur Beurteilung der Leistungen in der im dritten Jahr nicht mehr ausgebildeten Fachrichtung wird die Note der Zwischenprüfung herangezogen (gestreckte Prüfung).

Anforderungen an den Auszubildenden

Die körperliche Belastung entspricht der eines Maurers.

Wichtig vor allem für die dreijährige Ausbildung ist die Fähigkeit die physikalischen Wechselwirkungen von Feuchtigkeit, Temperatur, Baumaterialien und Schadstoffen, die biologische Beschaffenheit von Holz- und Holzschädlingen sowie die chemische Reaktion von Holz- und Bautenschutzmitteln erkennen und beurteilen zu können.

Arbeiten im Bestand stellen den Sanierer vor häufig wechselnde Herausforderungen, da sowohl die Schadbilder als auch deren Ursachen variieren. Auch sind die meisten Aufgaben nur im Team (2 oder 3 Personen) zu bewältigen.

Viele Bauschäden müssen in bewohnten Räumen beseitigt werden. Dies erfordert ein seriöses Auftreten gegenüber dem Kunden sowie Rücksichtnahme und besondere Sauberkeit bei der Bauausführung.

Ausbildung

Die Ausbildung findet in Betrieben des Holz- und Bautenschutzes oder des Baugewerbes mit Schwerpunkt Gebäudesanierung, den Berufsschulen und in überbetrieblichen Ausbildungszentren statt.

Ausbildungsplätze darf der Betrieb anbieten, der aufgrund von Erfahrung, Qualifikation und Leistungsspektrum als kompetent und fähig erachtet wird. Die Prüfung erfolgt durch die zuständige Handwerkskammer. Hier bietet der DHBV sowohl den prüfenden Kammern als auch den Betrieben, die ausbilden möchten, bei Bedarf Unterstützung an.

Alle Betriebe, die Ausbildungsplätze anbieten und von den Kammern als ausbildungsfähig anerkannt werden, sind auf der DHBV-Homepage gelistet und können dort abgerufen werden. Das gleiche gilt für die Betriebe, die bereits einen Auszubildenden haben und damit ihre besondere Kompetenz als anerkanntes Fachunternehmen unterstreichen.

Unterstützt werden die Betriebe durch das Angebot der überbetrieblichen Ausbildung. Dieses Angebot ist nicht zwingend, aber in jeder Hinsicht ratsam. Ein Betrieb kann sich von der überbetrieblichen Ausbildung befreien lassen, wenn er glaubhaft darlegen kann, dass er in der Lage ist, selbstständig alle Ausbildungsinhalte zu vermitteln. Die überbetriebliche Ausbildung ist allerdings ein Garant dafür, dass auch bei der Ausbildung in einem „Nur-Holzschutzbetrieb“ oder „Nur-Bautenschutzbetrieb“ alle erforderlichen Inhalte vermittelt werden. Die übertriebliche Ausbildung umfasst im ersten Jahr 6 Wochen, im zweiten Jahr 4 Wochen und im dritten Jahr 2 Wochen. Die Kosten für die Ausbildung in den überbetrieblichen Zentren der Bauwirtschaft inklusive Internatsunterbringung und Fahrtkosten werden von der SOKA Bau getragen. Die Standorte der überbetrieblichen Ausbildungsstätten für den Holz- und Bautenschutz sind Augsburg, Berlin, Rheine, Nidda und Rendsburg.

Derzeit wird der Holz- und Bautenschautz deutschlandweit an 5 Berufschulen unterrichtet, die sowohl untereinander als auch mit dem überbetrieblichen Ausbildungszentrum ihres Zuständigkeitsbereiches kooperieren. Wie in der überbetrieblichen Ausbildung wird auch an den Schulen im Blockunterricht mit Internatsunterbringung unterrichtet. Die hierfür anfallenden Kosten (Fahrt und Übernachtung) sind von dem Auszubildenden selbst zu tragen. Dieser hat allerdings die Möglichkeit, wenn die Entfernung zum Schulstandort mehr als 150 km beträgt, Landesmittel zur Unterstützung zu beantragen. Die Berufsschulstandorte sind Augsburg, Berlin, Friedberg (Hessen), Krefeld und Rendsburg.

Die Ausbildungsvergütungen im Holz- und Bautenschutz richten sich wie auch die Löhne für die gewerblichen und angestellten Mitarbeiter des Betriebes nach den Tariflöhnen des Baugewerbes.

Als Mitglied der SOKA Bau haben Unternehmer im Holz- und Bautenschutz die Möglichkeit, die von ihnen eingezahlten Umlagekosten für die Ausbildung für ihren Betrieb geltend zu machen. Entsprechend ist die Ausbildung allein schon aus finanzieller Hinsicht hochinteressant. So werden dem Betrieb im ersten Lehrjahr 10 Monate Ausbildungsvergütung rückerstattet, im zweiten Jahr 6 Monate und im dritten Jahr 1 Monat. Ebenso werden die Kosten, die im Rahmen der überbetrieblichen Ausbildung entstehen, von der SOKA Bau getragen. Zusammengenommen entspricht dies im Westen pro Ausbildungsplatz einer Rückerstattung von ca. 17.400,- € und im Osten einer Rückerstattung von ca. 15.100,- €.

Wenn Sie ausbilden möchten, dann machen Sie bitte folgendes:

  1. Melden Sie sich als Ausbildungsbetrieb bei Ihrer Handwerkskammer und fordern Sie dort die notwendigen Unterlagen (Lehrvertrag) an.
  2. Falls Sie noch einen Auszubildenden suchen, melden Sie Ihren freien Ausbildungsplatz dem zuständigen Arbeitsamt.
  3. Wenn Sie einen unterschriebenen Lehrvertrag haben, melden Sie dies bitte:
    • der zuständigen Handwerkskammer
    • der SOKA Bau (zwecks Kostenübernahme)
    • der zuständigen Berufsschule
    • dem zuständigen überbetrieblichen Ausbildungszentrum

Danach melden Sie sich bei uns. Mitgliedsbetrieben senden wir kostenfrei den Ausbildungsleitfaden zu.

Anforderungen an den Ausbildungsbetrieb

Ausbilden im Holzschutz und Bautenschutz dürfen alle Betriebe, die umfangreiche Tätigkeiten im Holz- und Bautenschutz ausführen und eine der folgenden Grundanforderungen erfüllen.

  1. Meisterbetriebe
    Betriebe des Maurer- und Betonbauerhandwerks, Stukkateure, Maler oder Zimmerer.
  2. Bauunternehmen (Leitung Bauingenieur)
  3. Holz- und Bautenschutzbetriebe,
    die von einem Meister im Holz- und Bautenschutzhandwerk, einem Meister des Bauhandwerks oder einem handwerkskammergeprüften Holz- und Bautenschutztechniker geführt werden.
  4. Holz- und Bautenschutzbetriebe,
    die aufgrund ihrer Tätigkeitsfelder und der Erfahrung und Qualifikation der verantwortlichen Mitarbeiter zur Ausbildung geeignet sind.

Qualifikationen

Die Qualifikationen eines Ausbildungsbetriebes sollten zumindest in einem Fachbereich (Bautenschutz oder Holzschutz) umfassen:

Qualifikationen im Holzschutz:

Sachkundenachweis Holzschutz am Bau

Gerätetechnische Anforderungen an einen Fachbetrieb im Holzschutz

Maschinen- und Geräteliste Holzschutz

Qualifikationen im Bautenschutz:

  • Zertifikat Nachträgliche Bauwerksabdichtung mit DHBV/TÜV-Prüfung
  • Zertifikat Injektionstechnik mit DHBV/TÜV-Prüfung
  • Zertifikat Betoninstandsetzung mit Prüfung
  • PMBC-Schein (Zertifikat für die Ausführung von Abdichtungen mit kunststoffmodifizierten Bitumendickbeschichtungen)

Gerätetechnische Anforderungen an einen Fachbetrieb im Bautenschutz

Maschinen- und Geräteliste Bautenschutz

Qualifizierung im Holz- und Bautenschutz

Ausbildungsinhalte

Ausbildungsverordnungen

Ausbildungsverordnungen im Holzschutz und Bautenschutz

Ausbildungsverordnungen im Holzschutz und Bautenschutz Die Ausbildung im Holz- und Bautenschutz Die Basis für beide Ausbildungsberufe bildet eine zweijährige Lehre mit identischen Inhalten, welche die Kerntätigkeiten eines Holz- und Bautenschützers umfassen. Dazu gehören im Holzschutz das „Unterscheiden von Schäden an Holz, Holzbauteilen und deren Einbindungsbereichen sowie das Vorbereiten dieser Untergründe“, das „Durchführen von vorbeugenden Maßnahmen […]

Ausbildungsvergütung

Kostenerstattungsleistungen der SOKA-Bau für Ausbildungsbetriebe

Aufgrund allgemeinverbindlicher tariflicher Regelungen erstattet die SOKA-Bau auf entsprechenden Antrag des Ausbildungsbetriebes die Ausbildungsvergütungen für insgesamt 15 Monate (zzgl. 20 % Sozialaufwand), die überbetrieblichen Ausbildungskosten sowie die Fahrtkosten des Lehrlings.

Als Mitglied der SOKA Bau haben Unternehmer im Holz- und Bautenschutz erstmals die Möglichkeit, die von Ihnen seit Jahren eingezahlten Umlagekosten für die Ausbildung auch für Ihren Betrieb geltend zu machen. Entsprechend ist die Ausbildung allein schon aus finanzieller Hinsicht hoch interessant. So werden dem Betrieb im ersten Lehrjahr 10 Monate Ausbildungsvergütung rückerstattet, im zweiten Jahr 6 Monate und im dritten Jahr 1 Monat. Zusammen mit den Kosten, die im Rahmen der überbetrieblichen Ausbildung entstehen, entspricht dies im Westen pro Ausbildungsplatz eine Rückerstattung von ca. 17.400,- Euro und im Osten einer Rückerstattung von ca. 15.100,- Euro.

Ausbildungsmaterial

Holz- und Bautenschutz im Unterricht

Holz- und Bautenschutz im Unterricht Unterrichtsmaterial für die Sekundarstufe I Seit 2007 gibt es neben den klassischen Handwerksberufen wie Zimmerer, Maurer, Maler oder Dachdecker zwei neue Ausbildungsberufe in der Bauwerkserhaltung: den zweijährigen Ausbildungsberuf der Fachkraft für Holz- und Bautenschutzarbeiten und den dreijährigen Ausbildungsberuf des/der Holz- und Bautenschützer/in. Jugendliche in der Sekundarstufe I über diese vielseitigen […]