Mitgliedschaft im Deutschen Holz- und Bautenschutzverband e.V.
Hiermit beantrage ich die Aufnahme in den Deutschen Holz- und Bautenschutzverband e.V. als
(Auszug aus der Satzung)
4.1 Der Antrag auf Aufnahme in den Deutschen Holz- und Bautenschutzverband e.V. ist schriftlich an die Bundesgeschäftsstelle zu richten. 4.1.1 Über den Antrag entscheidet nach Stellungnahme durch den Vorstand des jeweiligen Landesverbandes der Bundes-vorstand (Präsidium). 4.1.2 Gegen einen ablehnenden Beschluss kann der Antragsteller innerhalb von 14 Tagen nach Bescheidzustellung Beschwerde beim Bundesvorstand (Präsidium) einlegen. 4.5 Die Mitgliedschaft beginnt mit dem im Aufnahmebescheid angegebenen Tag
5.1 Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Tod eines Einzelmitgliedes oder Ausschluss. 5.2 Der Austritt ist nur zum Ende eines Kalenderjahres zulässig.
5.2.1 Der Austritt muss unter Einhaltung einer Frist von 6 Monaten durch eingeschriebenen Brief an die Bundesgeschäftsstelle erklärt werden.
5.2.2 In Ausnahmefällen kann der Bundesvorstand das Mitglied von der Einhaltung der Fristen freistellen.
5.3 Ein Mitglied kann aus dem Verband ausgeschlossen werden, wenn
5.3.1 es der Satzung oder den Beschlüssen des Verbandstages nachhaltig zuwiderhandelt
5.3.2 es länger als ein Jahr mit Beiträgen im Rückstand ist.
5.4 Ansprüche des Verbandes gegen ein Mitglied werden durch dessen Ausscheiden nicht berührt.
Hiermit ermächtige(n) ich/wir den Deutschen Holz- und Bautenschutzverband e.V. (Gläubiger-ID DE49ZZZ00000129940) widerruflich, die von mir/uns zu entrichtenden Beiträge mittels Einzugsermächtigung / SEPA-Basislastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich/wir mein/unser Kreditinstitut an, die von oben genanntem Zahlungsempfänger auf mein/unser Konto gezogene Lastschriften einzulösen.
Hinweis: Ich kann/ Wir können innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Vorabankündigung: Die einmalige Aufnahmegebühr als auch der Mitgliedsbeitrag für das laufende Jahr werden jeweils zum Beginn des Aufnahmemonats eingezogen. Danach ziehen wir vierteljährliche Mitgliedsbeiträge jeweils zu Beginn eines Quartals und jährliche Mitglieds-beiträge Ende Januar ein.
Hiermit willige ich ein, dass der Deutsche Holz- und Bautenschutzverband e.V. meine personenbezogenen Daten im öffentlich zugänglichen Bereich der Internet Webseite des Verbandes im Suchportal für Fachfirmen und Sachverständige sowie in der Zeitschrift „Schützen & Erhalten“ veröffentlicht: Firma, Name, Vorname, Titel (Berufsbezeichnung), Adresse, telefonische und weitere Kontaktdaten, Qualifikationen, Tätigkeitsprofil. Diese Einwilligung ist freiwillig. Ich kann meine Einwilligung zudem jederzeit widerrufen; in diesem Fall werden meine Daten unverzüglich gelöscht. Die Datenschutzinformationen des DHBV sind Bestandteil des Aufnahmeantrags.
Hiermit bestätige ich die Richtigkeit meiner Angaben und erkenne die Statuten des DHBV, die in der Satzung und im Verhaltens- und Ehrenkodex festgelegt sind, für meine Mitgliedschaft als bindend an. Die Statuten des DHBV Verhaltens- und Ehrenkodex sind Bestandteil des Aufnahmeantrages (siehe Rückseite). Der vollständige Satzungstext wird auf Wunsch per Email zugesendet.