Aufnahmeantrag für Verbandsjunioren

Mitgliedschaft im Deutschen Holz- und Bautenschutzverband e.V.

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1. Mitgliedschaft

Hiermit beantrage ich die Aufnahme in den Deutschen Holz- und Bautenschutzverband e.V. als Verbandsjunior/in

Als Verbandsjunioren können Personen Mitglied im Deutschen Holz- und Bautenschutzverband werden, die sich in der Aus- und Weiterbildung befinden.

Die Mitgliedschaft als Verbandsjunior ist auf 5 Jahre begrenzt und bezieht sich ausschließlich auf den Zeitraum der Ausbildung bzw. des Studiums. In Ausnahmefällen kann der Zeitraum durch Entscheidung des Bundesvorstandes verlängert werden.

Die Gültigkeit der Mitgliedsvoraussetzungen ist mit Beginn jeden Jahres nachzuweisen. Verbandsjunioren dürfen keiner eigenen gewerblichen Tätigkeit nachgehen, die in Konkurrenz zum beruflichen Tätigkeitsbereich einer ordentlichen Mitgliedschaft steht.

Juniormitglieder haben kein Stimmrecht, dürfen nicht mit der DHBV-Mitgliedschaft werben und nicht das DHBVLogo führen. Ebenfalls erhalten sie keine Kaufvergünstigungen durch Rahmenabkommen.