Asbest – Sachkundenachweis nach TRGS 519 Anlage 4C (kleiner Asbestschein)
Liebe Mitglieder des DHBV,
nach dem erfolgreichen ersten Schulungstermin und der durchweg positiven Resonanz freuen wir uns, unseren Mitgliedern erneut die Möglichkeit zu bieten, den Sachkundenachweis nach TRGS 519 Anlage 4C („kleiner Asbestschein“) zu erwerben.
Diese Qualifikation ist ein wichtiger gesetzlicher Nachweis für alle, die Arbeiten an Asbestzementprodukten fachgerecht und rechtskonform durchführen möchten.
Ziel der Schulung
Der Sachkundenachweis nach TRGS 519 Anlage 4C ist gesetzlich vorgeschrieben und bestätigt die erforderliche Fachkunde für bestimmte Tätigkeiten im Umgang mit Asbestzementprodukten. Ohne diesen Nachweis dürfen entsprechende Arbeiten weder von Betrieben noch von Privatpersonen durchgeführt werden.
Die Schulung vermittelt umfassende Kenntnisse über:
- Eigenschaften, Verwendung und Gesundheitsgefahren von Asbest
- Rechtliche Grundlagen und Vorschriften (TRGS 519)
- Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen
- Durchführung emissionsarmer und fachgerechter ASI-Arbeiten
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA) und Hygienemaßnahmen
- Baustellensicherung
- Aufnahme, Lagerung und Entsorgung asbesthaltiger Abfälle
Ablauf & Organisation
Der Lehrgang umfasst 20 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten und findet im Handwerkskammer Bildungszentrum Münster statt.
Unterrichtszeiten:
- Tag 1: 08:00 – 17:00 Uhr
- Tag 2: 07:30 – 16:15 Uhr
Im Anschluss erfolgt eine schriftliche und ggf. mündliche Prüfung durch die Bezirksregierung Münster.
Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmenden eine bundesweit anerkannte Teilnahmebescheinigung mit einer Gültigkeit von sechs Jahren.
Asbest – Sachkundenachweis nach TRGS 519 Anlage 4C (kleiner Asbestschein)
Anmeldung zum Seminar
Mindestteilnehmerzahl: 10 Personen
Maximale Teilnehmerzahl: 14 Personen