1 Veranstalter, Rechtsträger
Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Bildungsmaßnahmen (Lehrgänge), die durch den Deutschen Holz- und Bautenschutzverband e. V. oder der DHBV-GmbH als Veranstalter durchgeführt werden. Grundsätzlich stehen die Bildungsmaßnahmen des DHBV jedem offen. Sofern für die Zulassung zu Seminaren oder zur Prüfung besondere Zulassungsvoraussetzungen gelten, müssen diese erfüllt werden. Die Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme begründet nicht den Anspruch auf Prüfungszulassung.
2 Vertragsabschluss
Mit der verbindlichen Bestätigung der Anmeldung kommt der Vertrag zustande. Gleichzeitig erkenne ich mit der Anmeldung die Teilnahmebedingungen an.
3 Gebühren
Die Lehrgangsgebühren werden mit Zugang des Gebührenbescheides fällig.
4 Rücktritt des Teilnehmers
Bis spätestens 14 Tage vor Lehrgangsbeginn kann der Teilnehmer durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Veranstalter zurücktreten. Für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Veranstalter maßgebend. Vom 13. Tag vor Lehrgangsbeginn an ist die vollständige Lehrgangsgebühr zu entrichten.
5 Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht:
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, Email) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform jedoch nicht vor Vertragsabschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
DHBV-GmbH
Goethestr. 37
50858 Köln
E-Mail: info@dhbv.de
6 Rücktritt oder Entzug der Teilnahmeberechtigung durch den Veranstalter
Der Veranstalter ist berechtigt, bei ungenügender Beteiligung, Ausfall eines Dozenten, Nichterfüllung der Teilnahmevoraussetzungen seitens eines Teilnehmers oder anderen zwingenden Gründen bis zum Beginn des Lehrgangs diesen abzusagen oder Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen. Bereits bezahlte Gebühren werden erstattet; weitergehende Ansprüche des Teilnehmers, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen.
7 Computernutzung
Der Teilnehmer ist verpflichtet, erhaltene Software nur für Schulungszwecke zu nutzen, nicht zu vervielfältigen, zu ändern oder an Dritte weiterzugeben bzw. Dritten nutzbar zu machen. Genauso dürfen Zugangsdaten nicht an Dritte weitergegeben werden bzw. Dritten nutzbar gemacht werden. Des Weiteren ist der Teilnehmer nicht berechtigt, Konfigurationen an Hard- und Software sowie Installationen fremder Software und externer Daten ohne Zustimmung des Dozenten durchzuführen. Urheberrechte sind zu beachten.
8 Ausschluss von Lehrgängen
Der Veranstalter kann den Teilnehmer, der die jeweilige Lehrgangsgebühr oder die entsprechende Rate nicht bezahlt hat, von der weiteren Teilnahme durch Kündigung des Vertrages ausschließen. Ebenso kann der Veranstalter in den Fällen verfahren, in denen der Teilnehmer die Vorschriften der Computernutzung (Ziffer 7) nicht beachtet oder die Durchführung des Lehrgangs gefährdet. Der Teilnehmer hat einen ggf. zu verantwortenden Schaden zu ersetzen. Die Pflicht zur Entrichtung der gesamten Lehrgangsgebühr bleibt in diesem Fall bestehen.
9 Haftung
Bei Diebstahl oder Beschädigung des Eigentums eines Teilnehmers während des Aufenthaltes am Lehrgangsort haftet der Veranstalter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
10 Sonstiges
Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln der vorstehenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen bleibt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen unberührt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Die Allgemeinen Teilnahmebedingungen treten am 1. Januar 2020 in Kraft.
Stand: 01.01.2020