Zur Wirksamkeit von nachträglichen Horizontalabdichtungen
Richtigstellung der Pressemeldungen der Firma Aquapol
Die Firma Aquapol, einer der Vertreiber sogenannter „Zauberkästchen“ in Deutschland ließ in der Vergangenheit wiederholt verbreiten, dass die von den Mitgliedsfirmen des DHBV durchgeführten Injektionsverfahren zur nachträglichen Horizontalabdichtung von Mauerwerken lediglich eine Wirksamkeit von 20 % bis 40 % aufweisen würden.
Hierbei berief sich Aquapol in der Vergangenheit auf angebliche Ausführungen des Dr. Dipl.-Ing. Michael Balak, anlässlich eines Vortrages bei den Hanseatischen Sanierungstagen.
Da die Zitate aus dem Zusammenhang gerissen wurden, wurde Dr. Balak gebeten, erläuternd Stellung zu nehmen. Hierzu hat Dr. Balak nunmehr gegenüber dem DBHV unmissverständlich klargestellt:
„Grundsätzlich ist eine missbräuchliche Verwendung von einzelnen Informationen aus Fachvorträgen bei etablierten Konferenzen wie den Hanseatischen Sanierungstagen nicht zulässig. Weiteres sind wir mit den gegenständlichen Formulierungen der Firma Aquapol in Pressetexten und im Internet nicht einverstanden und lehnen diese ab.“
In seiner Stellungnahme führt Dr. Balak weiterhin wie folgt aus:
„Ergänzend … teilen wir Ihnen mit, dass aufgrund der vorliegenden Forschungsergebnisse und aufgrund der Vielzahl der von uns durchgeführten Wirksamkeitsüberprüfungen von Injektionshorizontalabdichtungen gemäß ÖNORM B 3355 die Wirksamkeit eindeutig nachgewiesen wurde. Es sind jedoch einerseits einige Randbedingungen einzuhalten und andererseits hat die Injektionsmitteleinbringung fachgerecht zu erfolgen. Die zur Verfügung stehenden gängigen Injektionsmittel sind grundsätzlich wirksam. Probleme treten nur dann auf, wenn die Verarbeitung aus Zeit- oder Kostengründen nicht fachgerecht erfolgt – was grundsätzlich auf alle Bautätigkeiten und Bauverfahren zutrifft und nicht nur auf die Injektionsverfahren.“
Fazit:
Wenn die Firma Aquapol in der Vergangenheit behauptet hat, dass die im DHBV organisierten Mitglieder Mauertrockenlegung mit einem sogenannten Injektionsverfahren betreiben, dass lediglich eine Wirksamkeitsquote von 20 % bis 40 % aufweist, so berief sich Aquapol auf einen Vortrag den Dr. Balak auf den Hanseatischen Sanierungstagen gehalten hat. Die Firma Aquapol hat aus diesem Vortrag lediglich sinnentstellende Einzelzitate verwandt.
Mit der vorliegenden Klarstellung ist Dr. Balak diesem Gebaren von Aquapol deutlich entgegen getreten.
RA Albrecht Omankowsky, Köln
Deutsche Gerichte zu Zauberkästchen