Eine kurze Historie des Verbandes
Im Jahr 1950 gründeten 20 Weltkriegsveteranen den Deutschen Holzschutzverband e.V., der 1959 in Deutscher Holz- und Bautenschutzverband e.V. (DHBV) umbenannt wurde. Mit der neuen Namensgebung schuf der Verband gleichzeitig einen Beruf, den es bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht gegeben hat, den des Holz- und Bautenschützers bzw. der Holz- und Bautenschützerin. Sein Ziel war, diesen neuen Beruf als Handwerk mit einer eigenen Ausbildungsverordnung gesetzlich im Handwerksrecht zu verankern. Eine visionäre Ambition, deren Durchsetzungsversuche in den folgenden Jahren auf harte Widerstände treffen sollten, als Utopie abgetan wurden und dennoch von der Verbandsführung ungeachtet aller Rückschläge beharrlich weiterverfolgt wurden.
Wenn am 29. August 2025 der Deutsche Holz- und Bautenschutzverband e. V. sein 75-jähriges Verbandjubiläum feiert, dann darf er auf eine ebenso erfolgreiche, wie zielgerichtete Verbandsarbeit zurückblicken, deren Verlauf an die Mahatma Gandhi zugeschriebene Aussage erinnert:
„Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.”
Wie alles begann
Die Gründung des Berufsverbandes DHBV
Während der Kriegsjahre und den darauffolgenden Notzeiten galten die Anstrengungen des Bauhandwerks fast ausschließlich dem Wiederaufbau der durch Krieg zerstörten Gebäude und Infrastruktur. Die große Wohnungsnot, die vorrangig behoben werden musste, wurde verschärft durch die umfangreichen Schäden, die durch Feuchtigkeitseinwirkung, Pilz- und Insektenbefall die nur teilweise zerstörten Häuser unbewohnbar machten.
Nicht nur dem Wiederaufbau, sondern auch der Erhaltung noch funktionsfähiger Gebäude fiel damit eine volkswirtschaftlich wichtige Aufgabe zu, die allerdings aufgrund mangelnder Fachkräfte nur unzureichend zu lösen war. Hinzu kam, dass unseriöse Geschäftemacher in der allgemeinen Notlage eine Chance sahen, schnell zu einem leichten Verdienst zu kommen. Die Sanierungsbranche bekam dadurch einen schlechten Ruf und seriöse Anbieter hatten es schwer, sich gegenüber den unzähligen schwarzen Schafen der Branche abzugrenzen.
Unter den Anbietern von Holzschutzarbeiten waren in den Nachkriegsjahren viele ehemalige Wehrmachtsoffiziere. Da sie kein klassisches Handwerk erlernt hatten, war der Holzschutz für sie eine Nische, die sich ihnen zum Gelderwerb bot. Um ihrem vormaligen soldatischen Standeskodex entsprechend eine möglichst korrekte, einwandfrei Arbeit abliefern zu können, nutzten Sie die Schulungsangebote der Holzschutzmittelhersteller. Hieraus ergab sich eine Symbiose, die sich bis heute auf Verbandsebene fortsetzen sollte. So war es den Herstellern nicht nur wichtig, dass ihre Produkte fachgerecht verarbeitet wurden, sondern durch die enge Zusammenarbeit mit den Verarbeitern erhielten sie im Rücklauf auch die notwendigen Daten über die Wirksamkeit ihrer Holzschutzmittel. Daten, deren Aussagekraft abhängig war von der korrekten Anwendung entsprechend den Verarbeitungshinweisen.
Im beruflichen Alltag konkurrierten somit gut ausgebildete, seriöse Holzschützer mit Anbietern, die in ihren Augen unqualifizierte Scharlatane, Glücksritter und im schlimmsten Fall Betrüger waren und mit denen sie nunmehr nicht nur die gleiche Branche, sondern auch deren schlechtes Image teilten.
Ein Zustand, den seriöse Holzschützer als unerträglich erachteten und deshalb nach einer Möglichkeit suchten, sich hier deutlich abzugrenzen. Vor diesem Hintergrund fanden sich 20 Holzschutzpraktiker zusammen und gründeten am 31. August 1950 in Hannover den „Deutschen Holzschutzverband e. V.“.
Angestrebt wurden:
– kontinuierliche fachliche Aus- und Weiterbildung
– kollegialer Erfahrungsaustausch
– einwandfreie, kundenfreundliche Arbeitsausführung
– solides und korrektes Geschäftsgebaren
– Reinhaltung der eigenen Reihen
Das Ziel „Reinhaltung der eigenen Reihen“ umschloss geradezu wie eine Klammer die anderen Ziele. Verbandsmitglied konnte nur werden, wer die in der Satzung festgelegten Ziele lebte, sich einer Prüfung seiner Fachkenntnisse unterzog und zwei Bürgen innerhalb der Mitgliedschaft aufweisen konnte. Mit dieser elitären Grundausrichtung sah man sich in einer Vorbildfunktion für die gesamte Branche. Entsprechend formuliert waren auch die Aufgaben des DHBV, nämlich die gemeinsamen Anliegen seiner Mitglieder und ihre berufsbezogenen wirtschaftlichen, sozial- und bildungspolitischen, technischen und kulturellen Interessen bundesweit zu vertreten und zu fördern.
Die Vision
Ein neuer Handwerksberuf mit gesetzlich anerkannter Berufsausbildung
Nach dem Zweiten Weltkrieg ordnete die amerikanische Besatzungsmacht eine fast schrankenlose Gewerbefreiheit an. Die englische und französische Militärverwaltung folgte dem Beispiel. Beschränkungen gab es nur noch zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit, Gesundheit und Wohlfahrt sowie bei Tätigkeiten, die ein öffentliches Interesse berührten. Das bedeutete, einer handwerklichen Beschäftigung waren nahezu keinerlei Grenzen gesetzt. Das Handwerk, das hierdurch seine alte Zunfttradition zerstört sah, widersetzte sich dem erfolgreich und erreichte nach schwierigen Verhandlungen mit den Besatzungsmächten eine Neuregelung. Am 17.09.1953 kam es zur Verabschiedung der Handwerksordnung als einheitliche gesetzliche Grundlage für die BRD und West-Berlin, was das Ende der Gewerbefreiheit bedeutete. Ab jetzt durfte wie die Jahrhunderte zuvor nur noch der Meisterbetrieb qualifizierte Aufgaben ausführen und ausbilden. Da der Holzschutz nicht zu den traditionellen Meisterberufen zählte, bedeutete dies: weder Ausbildung noch Betriebsgründung unterlagen qualitativen Grundanforderungen. Die Aus- und Weiterbildung sowie die Unterstützung der Holzschutz-Fachbetriebe lagen damit allein in der Hand des Fachverbandes, der nun verstärkt versuchte, durch eine immer bessere Qualifizierung seiner Mitglieder gegen den schlechten Ruf der Branche anzukämpfen.
Um die volkswirtschaftliche Dringlichkeit eines qualifizierten Holzschutzes in der Öffentlichkeit deutlicher zu kommunizieren, beschloss man 1954 mit dem Mitteilungsblatt „Deutscher Holzschutzverband e. V.“ die Herausgabe einer periodisch erscheinenden Publikation und, obwohl nur 60 Mitglieder stark, die Einrichtung einer Geschäftsstelle sowie die Untergliederung des Verbandes in 6 Landesverbände, allesamt ehrenamtlich geführt. Diese strukturelle Untergliederung hat sich bis heute als besonders vorteilhaft für die Einheit des Verbandes erwiesen, da die Landesverbände vereinsrechtlich dem Bundesverband unterstehen. Sie werden von einem gewählten Landesvorstand geführt und haben die Aufgabe, im Rahmen jährlicher Frühjahrs- und einer Herbsttagungen, das gegenseitige Kennenlernen der Mitglieder und deren Aus- und Weiterbildung zu fördern.
In den Folgejahren traten immer mehr Bautenschützer dem Verband bei, da ihre Tätigkeiten im Rahmen der Sanierung von Feuchtigkeitsschäden ebenfalls keinem Meisterzwang unterlagen und die Firmen damit den gleichen Herausforderungen eines ungeregelten Marktes unterlagen. Die Forderungen der Bautenschützer waren identisch denen der Holzschützer. So kam es 1959 zur Umbenennung des Verbandes in „Deutscher Holz- und Bautenschutzverband e. V.“ (kurz DHBV). Dies war gleichzeitig der Beginn eines neuen Berufsbildes, das des Holz- und Bautenschützers bzw. der Holz- und Bautenschützerin. Diesen neuen Beruf galt es nun in das Handwerk zu integrieren. Damit änderte sich das Verbandziel fundamental. Der DHBV sah sich nunmehr als Gründer und als einzig legitimer Vertreter des von ihm geschaffenen Berufes und damit als Sprachrohr einer völlig neuen Branche. Das neue Verbandsziel glich damit einer Vision, denn es lautete:
Die Anerkennung des Holz- und Bautenschutzes als Handwerk mit einer eigenen gesetzlich geregelten Berufsausbildung.
Die Strategie, die zum Erreichen des Ziels führen sollte, war, durch Leistung überzeugen und so herauszustellen, dass Arbeiten im Holz- und Bautenschutz hohes Fachwissen, handwerkliches Können und damit eine qualifizierte Ausbildung zwingend erfordern.
Die Anerkennung als eigenständiges Gewerk
Das Tätigkeitsverzeichnis – Der DHBV als Verhandlungsführer der Branche
Am 09.09.1965 erschien die Novelle zur Handwerksordnung. Diese Novellierung wurde notwendig, aufgrund der zahlreichen handwerksähnlichen Gewerbe, deren Tätigkeitsfelder keine Berücksichtigung in der Handwerksordnung gefunden haben. Zur Festlegung, welche Berufe mit welcher Bezeichnung Eingang in die Novellierung finden sollten, wurde erstmals der DHBV als Vertreter der Branche vom Bundeswirtschaftsministerium hinzugezogen. Die Eingruppierung des Holz- und Bautenschutzes in die Gruppe der „handwerksähnlichen Gewerbe“, was bedeutete, die Berufsausübung unterlag keinerlei Zulassungsbeschränkungen, war ein erster entscheidender Schritt in die Richtung des angestrebten Ziels. Holz- und Bautenschutz war nun ein eigenständiger handwerksrechtlich anerkannter Beruf im Bau- und Ausbaugewerbe.
Es wurde allerdings deutlich, dass der DHBV mit seiner ehrenamtlichen Geschäftsführung und seinen gerade einmal 105 Mitgliedern kaum eine Chance hatte, seinem Ziel näher zu kommen ohne Einbindung in die großen Handwerksorganisationen. 1970 beschloss man deshalb dem Zentralverband des deutschen Baugewerbes (ZDB) beizutreten. Für den DHBV war dies ein weiterer wichtiger Schritt, da dies die endgültige Anerkennung des DHBV durch den Dachverband des Baugewerbes als die handwerksrechtliche Vertretung seiner gesamten Branche gleichkam.
Die Einordnung des Holz- und Bautenschutzes in das handwerksähnliche Gewerbe bedeutete allerdings, dass nach wie vor jeder ein Holz- und Bautenschutzgewerbe anmelden durfte und somit zahlreiche Handwerker den Meisterzwang umgingen und sich unter dem „Deckmantel“ Holz- und Bautenschutz“ selbständig machten. Das Resultat war häufig gewerbsmäßige Schwarzarbeit, was zu Abmahnungen und Abgrenzungsstreitigkeiten führte. Das Vollhandwerk drängte nun immer stärker darauf, die handwerksfreien Tätigkeiten im Holz- und Bautenschutz einzugrenzen und forderten vom Deutschen Handwerkskammertag eine klar definierte Abgrenzung der Tätigkeitsfelder. Als Vertreter der Branche erhielt der DHBV den Auftrag ein Tätigkeitsverzeichnis für sein Gewerbe zu erstellen, das nach langjährigen zähen Verhandlungen 1978 verabschiedet wurde. Dieses Tätigkeitsverzeichnis, beschlossen zwischen dem Deutschen Handwerkskammertag, dem Hauptverband des Maler- und Lackiererhandwerks, dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes, dem Zentralverband des Deutschen Dachdecker-Handwerks, dem Bundesinnungsverbands des Steinmetz-, Steinhauer- und Holzbildhauer-Handwerks, dem Bundesinnungsverband des Gebäudereinigerhandwerks und dem Deutschen Holz- und Bautenschutzverband sollte ein Vierteljahrhundert später die Grundlage für die Einführung des Ausbildungsberufes Holz- und Bautenschützer/in bilden und begrenzt bis heute die Tätigkeitsfelder des beruflichen Holz- und Bautenschutzes.
Strategiewechsel auf dem Weg zum Ziel
Neue Aufgaben im Zuge der Wiedervereinigung
Mit der Wiedervereinigung sah sich der Deutschen Holz- und Bautenschutzverband einer ähnlichen Zeitenwende ausgesetzt, wie er sie bereits mit der Einführung der Handwerksordnung erlebt hatte. Viele Handwerker in den neuen Bundesländern versuchten sich im Baugewerbe eine Existenz aufzubauen und meldeten ihren Betrieb zur Umgehung Meisterzwangs im Vollhandwerk im Holz- und Bautenschutzgewerbe an. Hilfe suchte man folglich beim DHBV und die Mitgliedszahlen stiegen geradezu sprunghaft von vormals 450 auf 750 im Jahr 1990. Im gleichen Jahr kam es zur Gründung von fünf neuen Landesverbänden in den neunen Bundesländern deren Aufbau und die Qualifizierung der zahlreichen neu hinzugewonnenen Mitglieder für den DHBV eine enorme Kraftanstrengung darstellte. Gleichzeitig erfuhr der Verband eine deutliche Verjüngung in Bereich seiner Funktionsträger. Die Geschäftsstelle wurde nun hauptamtlich geführt und auf digitale Verwaltung umgestellt. Ebenso wurde die Öffentlichkeitsarbeit professionalisiert und im März 2000, pünktlich zum 50. Verbandstag erschien mit „Schützen & Erhalten“ (kurz S&E) eine im Eigenverlag vierteljährlich erscheinende Fachzeitschrift, die mittlerweile von zwei weiteren Fachverbänden genutzt wird und in diesem Jahr ihre 100. Ausgabe feiert. Der Verband erhielt ein neues Logo, gab qualifizierten Mitgliedsbetrieben die Möglichkeit ein „Qualitätssiegel“ zu erwerben und gründete für die geschäftlichen Aktivitäten des Verbandes die „DHBV GmbH“. Zusätzliche Anerkennung von außen erhielt der DHBV von zahlreichen Handwerkkammern, die mittlerweile dazu übergingen, öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für den Holz- und Bautenschutz zu ernennen und diese vom Fachbereich Sachverständige im DHBV auf ihre fachliche Eignung prüfen ließen.
Mit dem Tätigkeitsverzeichnis hatte der Holz- und Bautenschutz ein klar umrissenes Berufsbild, was nunmehr im Handwerk fest verankert war. Entsprechend groß waren die Hoffnungen und ebenso groß die Anstrengungen des DHBV nun endlich auf der Grundlage des Tätigkeitsverzeichnisses gesetzlich geregelte Qualifikationen für die Branche zu implementieren und auf diesem Wege eine eigene Berufsausbildung gesetzlich verankert zu bekommen. Diese Versuche scheiterten 1996 erneut, als eine Untersuchung des Bundesinstituts für Berufsbildung zu dem Schluss kam, dass die erforderlichen Qualifikationen von den bestehenden Bauberufen abgedeckt werden und daher ein eigenständiger Ausbildungsberuf nicht erforderlich sei.
Um sein Ziel nicht aufgeben zu müssen, änderte der DHBV seine Strategie.
Um die Anbindung des Holz- und Bautenschutzes im Handwerk deutlicher herauszustellen, begann man nun damit seine Qualifikationslehrgänge nicht mehr bundesweit in Hotels, sondern an einem zentralen Ausbildungsstandort durchzuführen. Hierbei entschied man sich für das Handwerkskammer Bildungszentrum (HBZ) der HWK Münster. Neue Lehrgänge und Weiterbildungsveranstaltungen wurden kreiert und auf der Grundlage der neuen Qualifikationslehrgänge wurde gemeinsam mit dem HBZ eine Ausbildungsverordnung zum „Handwerkskammer geprüften Holz- und Bautenschutz-Techniker“, erarbeitet, die erste offizielle Ausbildung im Gewerk mit Berufsabschluss, die 1999 mit einem Pilotlehrgang startete und seitdem Techniker im Holz- und Bautenschutz ausbildet.
Der Durchbruch nach 45 Jahren
Der Holz- und Bautenschutz wird Ausbildungsberuf
Mit der Jahrtausendwende bot die demographische und wirtschaftliche Entwicklung dem DHBV eine erneute Chance das Ziel Berufsbildung zum wiederholten Male einzufordern, da die Zahl der Schulabgänger weit über der Zahl der im Bundesgebiet angebotenen Lehrstellen lag. Auch wenn der Verband nunmehr mit der Technikerausbildung eine eigene Berufsausbildung anbieten konnte, war die Vision der Verbandsgründer nach wie vor präsent und das wichtigste zu erreichende politische Verbandsziel. Um nicht wieder dort vorstellig zu werden, wo man wiederholt gescheitert war, nahm der DHBV direkt Kontakt zum Arbeitgeberverband und zu den entsprechenden Bundeministerien auf und präsentierte den Holz- und Bautenschutz als das Gewerk, das seit Jahren danach strebt, Ausbildungsplätze anzubieten. Aufgrund dieser Aktivitäten des DHBV wird 2003 das BiBB von der Regierung erneut beauftragt auf der Grundlage einer vom DHBV erarbeiteten Ausbildungsverordnung eine neue Untersuchung durchzuführen. Schon im darauffolgenden Jahr kommt die Expertise zu dem Ergebnis, dass die vom DHBV aufgeführten Tätigkeitsfelder des Holz- und Bautenschutzes nur zu einem geringen Teil Überschneidungen mit den Ausbildungsordnungen der bestehenden Bauberufe aufweisen.
54 Jahre nach Verbandsgründung und 45 Jahre nach der Erfindung des Berufes Holz- und Bautenschutz durch visionäre DHBV-Mitglieder ist dies der lang ersehnte Durchbruch und damit der erste entscheidende Schritt hin zur Verwirklichung des Verbandsziels. Das BIBB schlägt eine Ausbildung im Holz- und Bautenschutz als gestuftes Modell zweier aufeinander aufbauender Ausbildungsberufe vor: einen zweijährigen Ausbildungsberuf „Fachkraft für Holz- und Bautenschutzarbeiten“ und einen dreijährigen Ausbildungsberuf „Holz- und Bautenschützer/in“.
Hätten die Verantwortlichen des Verbandes gewusst, was mit diesem Vorschlag des BIBB auf sie zukommen würde, wären zumindest berechtigte Zweifel angemahnt worden, ob ein kleiner Fachverband, geführt von einer 2 Mitarbeiter starken Bundesgeschäftsstelle, einem ehrenamtlichen Vorstand und ebenso ehrenamtlichen Fachbereichsleitern für Holzschutz und Bautenschutz eine derartig gewaltige Herausforderung überhaupt meistern können. Zunächst galt es in den Verhandlungen mit den angrenzenden Gewerken die eigene Ausbildungsverordnung überzeugend zu verteidigen. Als dies trotz zahlreicher Widerstände und Blockaden gelang und mit der Veröffentlichung der „Verordnung über die Berufsausbildung im Holz- und Bautenschutzgewerbe“ am 7. Mai 2007 das Handwerk wie von BIBB vorgeschlagen zwei neue Berufe in der Bauwerkssanierung erhielt, stand die größte Herausforderung erst bevor, der Aufbau der Berufsschulen und überbetrieblichen Ausbildungszentren sowie die Ausbildung der dortigen Lehrer und Ausbilder, denen der Holz- und Bautenschutz bis dato völlig fremd war. Ein Kraftakt, der ein hohes Engagement vor allem auch von Ehrenamt und zahlreichen Mitgliedern erforderte. Mit Berlin, Krefeld, Weimar und Nidda wurden zunächst vier Berufsschulen und vier überbetriebliche Ausbildungsstätten eingerichtet. In den folgenden Jahren sollten noch Rendsburg und Augsburg als Standorte hinzukommen.
Der Holz- und Bautenschutz wird zulassungsfreies Handwerk
Meister – Bachelor – Master
Mit dem Inkrafttreten der Meisterprüfungsverordnung für das Holz- und Bautenschutzgewerbe am 1. November 2012 wurde der Holz- und Bautenschutz Meisterberuf und war damit der erste neue Meisterberuf im Bauhandwerk seit Einführung der Handwerksordnung im Jahre 1953.
Nicht selten erreicht man seine Ziele über Umwege. Trotz aller Herausforderung, die die beiden Ausbildungsberufe an die Verbandsarbeit stellten, war man sich in den Gremien des DHBV einig. Nie war die Zeit günstiger, nun auch den Vorstoß in Richtung Meisterberuf zu wagen. Erneut gab es erhebliche Widerstände im Handwerk, die darin gipfelten, die Politik dahingehend zu überzeugen, dass ein handwerksähnliches Gewerbe zu wenig Potential für einen Meisterberuf hat und deshalb allein schon mit den beiden Ausbildungsberufen an die Grenzen seines Anspruches angelangt wäre. Es lag nun in der Verantwortung des DHBV glaubwürdig und eindrucksvoll darzulegen, dass derartige Behauptungen in keinerlei Hinsicht den Tatsachen und den hohen Ansprüchen entsprechen, die gerade die Bauwerkssanierung an ausgebildete Fachkräfte stellt. Der Beweis wurde erbracht, in dem der DHBV zusammen mit dem HBZ Münster und der FH Münster eine Bachelor-Ausbildung mit zahlreichen Inhalten aus dem Holz- und Bautenschutz erarbeitete. Unter der Bezeichnung „Bachelor Bauen im Bestand“ wurde der Holz- und Bautenschutz 2009 Studienfach an der FH Münster, wo der DHBV noch heute zwei Sitze im Ausbildungsbeirat des Studienganges hat und für zahlreiche Fachthemen Dozenten aus den eigenen Reihen stellt. Es hätte des darauf aufbauenden Fernstudiengangs „Master im Bautenschutz“ der 2010 in Wismar startete, nicht bedurft, um noch deutlicher zu machen, dass der Holz- und Bautenschutz ein Gewerk ist, das einer Meisterausbildung mehr als würdig ist. Um sich zusätzlich die Unterstützung der Handwerksorganisatonen zu sichern, wird der DHBV 2009 Mitglied im ZDH und nahm Kontakte zu der Handwerkskammer Düsseldorf auf, die infolge die Meisterziele des Verbandes tatkräftig unterstützte.
Der DHBV stellte infolge ein Gremium aus engagierten Mitgliedern zusammen, entwarf eine Meisterausbildung und Meisterprüfungsverordnung und reichte diese ein. Verwaltungsprozedere wiederholen sich, denn wieder galt es die eigenen Ausbildungsinhalte gegen die Bedenken der angrenzenden Gewerke zu verteidigen und abzustimmen. Und auch jetzt sollten sich altbekannte Herausforderungen an den Verband wiederholen, nur diesmal auf einer ganz anderen fachlichen Ebene.
Am 1. November 2012 trat die Meisterprüfungsverordnung für das Holz- und Bautenschutzgewerbe in Kraft. Der Deutsche Holz- und Bautenschutzverband hatte damit etwas erreicht, was von den meisten für gänzlich unmöglich und daher für eine Utopie gehalten wurde. Der Holz- und Bautenschutz wird aller Widerstände zum Trotz der erste neue Meisterberuf im Handwerk seit Einführung der Handwerksordnung im Jahre 1953.
Als am 04. Februar 2013 der erste Meisterlehrgang für Holz- und Bautenschutz an der Handwerkskammer Düsseldorf mit 24 Meisteraspiranten startet, kommen alle Fachdozenten aus den Reihen des DHBV. Und als im Mai 2015 erstmals Handwerksmeisterprüfungen im Holz- und Bautenschutz stattfinden, erhalten 19 Holz- und Bautenschützer ihren Meisterbrief.
Damit war der Weg endlich frei und mit der Novellierung der Handwerksordnung im Jahr 2019 wird der Holz- und Bautenschutz zulassungsfreies Handwerk.
Schlussbetrachtung
Der Deutsche Holz- und Bautenschutzverband hat in den 75 Jahren seines Bestehens etwas erreicht, was keinem anderen Verband vor ihm gelungen ist. Mit dem Holz- und Bautenschutz hat er sich einen eigenen Beruf erschaffen und diesen Beruf gegen alle Widerstände fest im Handwerk verankert.
Heute ist der Holz- und Bautenschutz ein anerkannter Handwerksberuf im zulassungsfreien Handwerk mit den Berufsabschlüssen Fachkraft, Geselle/in und Meister/in. Darüber hinaus gibt es eine Weiterbildung zum Vorarbeiter/zur Vorarbeiterin, die Ausbildung zum Holz- und Bautenschutztechniker/in und, im Bauhandwerk einzigartig, sogar die Möglichkeit mit dem „Bachelor Bauen im Bestand“ und dem „Master Bautenschutz“ einen akademischen Abschluss in diesem jüngsten aller Bauberufe zu erreichen.
Dem DHBV ist dies gelungen, in dem er die Vision seiner Gründer nie aus den Augen verloren hat. Er hat damit den Beweis angetreten, dass auch mit einer kleinen Geschäftsstelle und hohem ehrenamtlichen Engagement selbst utopisch klingende Verbandsziele mit der richtigen Strategie und konsequenter Zielorientierung erreicht werden können.