Ausbilden im Holzschutz und Bautenschutz dürfen alle Betriebe, die umfangreiche Tätigkeiten im Holz- und Bautenschutz ausführen und eine der folgenden Grundanforderungen erfüllen.
1. Meisterbetriebe
Betriebe des Maurer- und Betonbauerhandwerks, Stukkateure, Maler oder Zimmerer.
2. Bauunternehmen (Leitung Bauingenieur)
3. Holz- und Bautenschutzbetriebe, die von einem Meister im Holz- und Bautenschutzhandwerk, einem Meister des Bauhandwerks oder einem handwerkskammergeprüften Holz- und Bautenschutztechniker geführt werden.
4. Holz- und Bautenschutzbetriebe, die aufgrund ihrer Tätigkeitsfelder und der Erfahrung und Qualifikation der verantwortlichen Mitarbeiter zur Ausbildung geeignet sind.
Die Qualifikationen eines Ausbildungsbetriebes sollten zumindest in einem Fachbereich (Bautenschutz oder Holzschutz) umfassen: