Anforderungen an den Ausbildungsbetrieb

Ausbilden im Holzschutz und Bautenschutz dürfen alle Betriebe, die umfangreiche Tätigkeiten im Holz- und Bautenschutz ausführen und eine der folgenden Grundanforderungen erfüllen.

1. Meisterbetriebe
Betriebe des Maurer- und Betonbauerhandwerks, Stukkateure, Maler oder Zimmerer.

2. Bauunternehmen (Leitung Bauingenieur)

3. Holz- und Bautenschutzbetriebe,
die von einem Meister im Holz- und Bautenschutzhandwerk, einem Meister des Bauhandwerks oder einem handwerkskammergeprüften Holz- und Bautenschutztechniker geführt werden.

4.  Holz- und Bautenschutzbetriebe,
die aufgrund ihrer Tätigkeitsfelder und der Erfahrung und Qualifikation der verantwortlichen Mitarbeiter zur Ausbildung geeignet sind.

Die Qualifikationen eines Ausbildungsbetriebes sollten zumindest in einem Fachbereich (Bautenschutz oder Holzschutz) umfassen:

Qualifikationen im Holzschutz:
Sachkundenachweis Holzschutz am Bau

Gerätetechnische Anforderungen an einen Fachbetrieb im Holzschutz
Maschinen- und Geräteliste Holzschutz

Qualifikationen im Bautenschutz:
Zertifikat Nachträgliche Bauwerksabdichtung mit DHBV/TÜV-Prüfung
Zertifikat Injektionstechnik mit DHBV/TÜV-Prüfung
Zertifikat Betoninstandsetzung mit Prüfung
PMBC-Schein (Zertifikat für die Ausführung von Abdichtungen mit kunststoffmodifizierten Bitumendickbeschichtungen)

Gerätetechnische Anforderungen an einen Fachbetrieb im Bautenschutz
Maschinen- und Geräteliste Bautenschutz

BDA Logo
Zentralverband  Deutsches Baugewerbe
HBZ Logo
Wissenschaftlich-Technische  Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege
Bundesverband Feuchte und Altbausanierung e. V.
Hausverwalter Wohnungsverwalter Immobilienmanagement Verband
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Deutsches Institut für Normung
Bundesverband Schimmelpilzsanierung e. V.
Haus und Grund Eigentümerschutz Gemeinschaft
BAKA Bundesarbeitskreis Altbauerneuerung e. V. Berlin
TÜV Rheinland
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