Das Wichtigste zum Ausbildungsberuf Holz- und Bautenschützer

Fachkraft für Holz- und Bautenschutzarbeiten

Die Basis für die beiden Ausbildungsberufe bildet eine zweijährige Lehre mit identischen Inhalten, welche die Kerntätigkeiten eines Holz- und Bautenschützers umfassen. Nach einem Jahr Ausbildung verlangt die Fachkraftausbildung eine Zwischenprüfung. Den Abschluss der Ausbildung bildet nach zwei Jahren die Prüfung zur „Fachkraft für Holz- und Bautenschutzarbeiten“.

Holz- und Bautenschützer/in

Der dreijährige Beruf baut auf den zweijährigen auf. Der Betrieb oder Auszubildende kann sich sofort, also zu Beginn der Lehre, für die dreijährige Ausbildung entscheiden oder auch erst nach Abschluss der zweijährigen Ausbildung zu einer Fortsetzung der Lehre entschließen. Am Abschluss der zweijährigen Grundlagenausbildung steht eine Zwischenprüfung (die Zwischenprüfung nach einem Jahr – siehe Fachkraft – entfällt, wenn der Auszubildende sich von Beginn an für die dreijährige Ausbildung entschieden hat). Im dritten Jahr wird nur noch eine zuvor gewählte Fachrichtung ausgebildet, entweder Holzschutz oder Bautenschutz. Für die Abschlussprüfung (Gesellenprüfung zum Holz- und Bautenschützer/in) bedeutet dies, dass sich die Fachprüfung auf das Schwerpunktfach beschränkt. Zur Beurteilung der Leistungen in der im dritten Jahr nicht mehr ausgebildeten Fachrichtung wird die Note der Zwischenprüfung herangezogen (gestreckte Prüfung).

Anforderungen an den Auszubildenden

physische Belastbarkeit
Die körperliche Belastung entspricht der eines Maurers.

naturwissenschaftliches Grundlagenverständnis
Wichtig vor allem für die dreijährige Ausbildung ist die Fähigkeit die physikalischen Wechselwirkungen von Feuchtigkeit, Temperatur, Baumaterialien und Schadstoffen, die biologische Beschaffenheit von Holz- und Holzschädlingen sowie die chemische Reaktion von Holz- und Bautenschutzmitteln erkennen und beurteilen zu können.

Flexibilität und Teamfähigkeit
Arbeiten im Bestand stellen den Sanierer vor häufig wechselnde Herausforderungen, da sowohl die Schadbilder als auch deren Ursachen variieren. Auch sind die meisten Aufgaben nur im Team (2 oder 3 Personen) zu bewältigen.

Höflichkeit und Sauberkeit
Viele Bauschäden müssen in bewohnten Räumen beseitigt werden. Dies erfordert ein seriöses Auftreten gegenüber dem Kunden sowie Rücksichtnahme und besondere Sauberkeit bei der Bauausführung.

Ausbildung

Die Ausbildung findet in Betrieben des Holz- und Bautenschutzes oder des Baugewerbes mit Schwerpunkt Gebäudesanierung, den Berufsschulen und in überbetrieblichen Ausbildungszentren statt.

Welcher Betrieb darf ausbilden?

Ausbildungsplätze darf der Betrieb anbieten, der aufgrund von Erfahrung, Qualifikation und Leistungsspektrum als kompetent und fähig erachtet wird. Die Prüfung erfolgt durch die zuständige Handwerkskammer. Hier bietet der DHBV sowohl den prüfenden Kammern als auch den Betrieben, die ausbilden möchten, bei Bedarf Unterstützung an.

Wer bildet aus?

Alle Betriebe, die Ausbildungsplätze anbieten und von den Kammern als ausbildungsfähig anerkannt werden, sind auf der DHBV-Homepage gelistet und können dort abgerufen werden. Das gleiche gilt für die Betriebe, die bereits einen Auszubildenden haben und damit ihre besondere Kompetenz als anerkanntes Fachunternehmen unterstreichen.

Überbetriebliche Ausbildung

Unterstützt werden die Betriebe durch das Angebot der überbetrieblichen Ausbildung. Dieses Angebot ist nicht zwingend, aber in jeder Hinsicht ratsam. Ein Betrieb kann sich von der überbetrieblichen Ausbildung befreien lassen, wenn er glaubhaft darlegen kann, dass er in der Lage ist, selbstständig alle Ausbildungsinhalte zu vermitteln. Die überbetriebliche Ausbildung ist allerdings ein Garant dafür, dass auch bei der Ausbildung in einem „Nur-Holzschutzbetrieb“ oder „Nur-Bautenschutzbetrieb“ alle erforderlichen Inhalte vermittelt werden. Die übertriebliche Ausbildung umfasst im ersten Jahr 6 Wochen, im zweiten Jahr 4 Wochen und im dritten Jahr 2 Wochen. Die Kosten für die Ausbildung in den überbetrieblichen Zentren der Bauwirtschaft inklusive Internatsunterbringung und Fahrtkosten werden von der SOKA Bau getragen. Die Standorte der überbetrieblichen Ausbildungsstätten für den Holz- und Bautenschutz sind Augsburg, Berlin, Krefeld, Nidda und Rendsburg.
Hier geht zu den überbetrieblichen Ausbildungszentren

Berufsschulen

Derzeit wird der Holz- und Bautenschautz deutschlandweit an 5 Berufschulen unterrichtet, die sowohl untereinander als auch mit dem überbetrieblichen Ausbildungszentrum ihres Zuständigkeitsbereiches kooperieren. Wie in der überbetrieblichen Ausbildung wird auch an den Schulen im Blockunterricht mit Internatsunterbringung unterrichtet. Die hierfür anfallenden Kosten (Fahrt und Übernachtung) sind von dem Auszubildenden selbst zu tragen. Dieser hat allerdings die Möglichkeit, wenn die Entfernung zum Schulstandort mehr als 150 km beträgt, Landesmittel zur Unterstützung zu beantragen. Die Berufsschulstandorte sind Augsburg, Berlin, Friedberg (Hessen), Krefeld und Rendsburg.
Hier geht es zu den Berufsschulstandorten

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütungen im Holz- und Bautenschutz richten sich wie auch die Löhne für die gewerblichen und angestellten Mitarbeiter des Betriebes nach den Tariflöhnen des Baugewerbes.
Die aktuellen Ausbildungsvergütungen sind hier hinterlegt

Kostenrückerstattung durch die SOKA Bau

Als Mitglied der SOKA Bau haben Unternehmer im Holz- und Bautenschutz die Möglichkeit, die von ihnen eingezahlten Umlagekosten für die Ausbildung für ihren Betrieb geltend zu machen. Entsprechend ist die Ausbildung allein schon aus finanzieller Hinsicht hochinteressant. So werden dem Betrieb im ersten Lehrjahr 10 Monate Ausbildungsvergütung rückerstattet, im zweiten Jahr 6 Monate und im dritten Jahr 1 Monat. Ebenso werden die Kosten, die im Rahmen der überbetrieblichen Ausbildung entstehen, von der SOKA Bau getragen. Zusammengenommen entspricht dies im Westen pro Ausbildungsplatz einer Rückerstattung von ca. 17.400,- € und im Osten einer Rückerstattung von ca. 15.100,- €.

Wenn Sie ausbilden möchten, dann machen Sie bitte folgendes:

1. Melden Sie sich als Ausbildungsbetrieb bei Ihrer Handwerkskammer und fordern Sie dort die notwendigen Unterlagen (Lehrvertrag) an.
2. Falls Sie noch einen Auszubildenden suchen, melden Sie Ihren freien Ausbildungsplatz dem zuständigen Arbeitsamt.
3. Wenn Sie einen unterschriebenen Lehrvertrag haben, melden Sie dies bitte:

– der zuständigen Handwerkskammer
– der SOKA Bau (zwecks Kostenübernahme)
– der zuständigen Berufsschule
– dem zuständigen überbetrieblichen Ausbildungszentrum

Danach melden Sie sich bei uns. Mitgliedsbetrieben senden wir kostenfrei den Ausbildungsleitfaden zu.

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