Aktuelles

Der Fach-Verband für Holzschutz und Bautenschutz. Qualifizierte und geprüfte Fachbetriebe und Bau-Sachverständige sind hier Mitglied

Der DHBV ist der Bundesverband qualifizierter Fachfirmen und Bausachverständige, die im Holzschutz, im Bautenschutz, der fachgerechten Beseitigung von Holzschäden (Holzwürmern, Nagekäfern (Anobien), Holzschädlingen, Hausschwamm) und Schimmel, der Sanierung von Schäden an Gebäuden sowie der Abdichtung und Trocknung von Gebäuden tätig sind.
Der DHBV – Wir über uns

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DHBV Intern

Vorteil für Mitglieder im Deutschen Holz- und Bautenschutzverband

DHBV Mitglieder profitieren von den attraktiven und günstigen Konditionen sowie von den Verträgen für Großkunden der BAMAKA.

Die BAMAKA bietet Sonderangebote bei rund 100 Lieferanten, dazu gehören Fahrzeuge, Bürobedarf, Mobilfunkanbieter und vieles mehr!

Tarifverhandlungen im Baugewerbe

Arbeitgeber stimmen Schlichterspruch zu

Die beiden Arbeitgeberverbände im Bauhauptgewerbe, der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und der Zentralverband Deutsches Baugewerbe, haben dem Schlichterspruch zugestimmt. Nachdem auch die IG BAU ihre Zustimmung signalisiert hat, kann der Schlichterspruch in Kraft treten.

„Damit haben die Tarifvertragsparteien ihrer Verantwortung angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Situation der Branche in der Corona-Pandemie Rechnung getragen. Die Tarifverhandlungen waren schwierig und haben sich lange hingezogen. Am Ende hat es sich aber gelohnt. Wir haben einen guten Kompromiss für viele Fragen gefunden. Unser Schlichter, Prof. Dr. Rainer Schlegel, der Präsident des Bundessozialgerichts, hat einen wichtigen Anteil daran gehabt. Dafür möchten wir uns noch einmal ausdrücklich bedanken“, erklärten Uwe Nostitz, Verhandlungsführer der Arbeitgeber und Vizepräsident des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe (ZDB) und Jutta Beeke, Vizepräsidenten des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie (HDB).

Nun erhalten die Beschäftigten eine „Corona-Prämie“ in Höhe von 500 Euro als Einmalzahlung für 2020, die Auszubildenden in Höhe von 250 Euro. Diese ist steuer- und sozialabgabenfrei, sodass sie vollständig den Beschäftigten zugute kommt.

Darüber hinaus erhöhen sich zum 1. Januar 2021 die Entgelte der Beschäftigten um 2,1 Prozent im Tarifgebiet West und 2,2 Prozent im Tarifgebiet Ost. Zusätzlich erhalten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab dem 1. Oktober 2020 einen Zuschlag von 0,5 Prozent auf den Stundenlohn zur pauschalen Entschädigung von Wegezeiten und -strecken.

Auch die Ausbildungsvergütungen werden angehoben, und zwar um 40 Euro im ersten, um 30 Euro im zweiten und um 20 Euro im dritten Lehrjahr.

Die Laufzeit des Tarifabschlusses beträgt 14 Monate ab dem 1. Mai 2020 bis zum 30. Juni 2021.

Zudem wurde vereinbart, in sogenannten „Gipfelgesprächen“ unter Moderation des Schlichters essentielle Änderungen im Bundesrahmentarifvertrag zu verhandeln. Gegenstand werden dabei unter anderem auch die neu eingeführte pauschale Wegezeitenvergütung sowie eine zukunftsfähige Regelung der Mindestlöhne sein.

DHBV Mitglieder können die Tarifbroschüre 2020/2021 zu einem Sonderpreis von 8,- € im DHBV Shop erwerben

Holz- und Bautenschützer müssen wissen

Der DHBV ist die Interessenvertretung für Ihren Beruf.

Seit 1950 sind wir Ihr bundesweiter Vertreter im Holz- und Bautenschutzgewerbe. Als Mitglied der Zentralverbände des Deutschen Baugewerbes und des Deutschen Handwerks sind wir Ihr Sprachrohr in allen Belangen Ihres Berufes.

Was wäre Ihre Branche ohne den DHBV?

Wir haben für die Anerkennung der Holz- und Bautenschützer gekämpft. Erst mit Einführung einheitlicher Berufsstandards wie Lehrlingsausbildung, Meisterausbildung und Bachelor-Studiengang gehört der Holz- und Bautenschutz zu den Handwerksberufen mit gesetzlichen Qualitätsanforderungen in geschützten Tätigkeitsbereichen.

Unsere Stärke sind Sie.

Vieles schafft man nur in einer starken Gemeinschaft. Als Unternehmer ist man daher gut beraten, die eigene berufliche Interessenvertretung durch eine Mitgliedschaft zu stärken. So wäre ohne uns der Holz- und Bautenschutz nicht das, was er heute ist: Zulassungsfreies Handwerk

Die Zukunft Ihres Gewerbes hängt von unserer Arbeit ab.

Der DHBV vertritt Ihre Interessen in zahlreichen Verbänden, Gremien, Normungs- und Prüfungsausschüssen. Entsprechend bei Tarifabschlüssen, Gefahrtarifen der BG Bau, der Berufsausbildung, der Erstellung von Regelwerken und Normen, der Anerkennung von Qualifikationen oder der Fachprüfung für die öffentliche Bestellung von Sachverständigen. Mit unserer Arbeit sichern wir die Zukunft Ihres Berufes als Holz- und Bautenschützer in Deutschland.

Wir sind so gut wie unsere Mitglieder im DHBV

Der DHBV ist ein Bund von Fachleuten der Bausanierung, die gemeinsam bauliche Werte schützen und bewahren. Als Mitglied im DHBV gehört man damit zu einem Netzwerk, das den Arbeitsalltag erleichtert und damit die beruflichen Erfolgschancen verbessert.

>> Werden Sie Mitglied im DHBV

Schützen & Erhalten aktuell

3 Fachverbände – 1 Zeitschrift

Ausgabe 2/2019
mit folgenden Themen:
Holzschutz: Biotische Schäden an Kirchendächern – Teil 2
Bautenschutz: In Arbeit – Die VOB/C
Sachverständige: Gerichtliche Beauftragungen
Schimmelpilze: Sanierung von Schimmelschäden – Verantwortlichkeiten auf der Baustelle
Bautenschutz-Exkursion: Griechenland – Im Reich der Götter

Ausserdem in S&E:

DIE EX-PRESS
Fachjournal des Deutschen Schädlingsbekämpferverbandes
BuFAS-News
Fachjournal des Bundesverbandes Feuchte & Altbausanierung
WTA-Informationen
Informationen der Wissenschaftlich-Technischen Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege

Meister im Holz- und Bautenschutz

Die Absolventen der Meisterprüfung im Holz- und Bautenschützer des Jahrganges 2019 mit ihren Prüfern

Alle 2 Jahre startet in der Handwerkskammer Düsseldorf ein Meisterkurs Holz- und Bautenschutz.  Hier erfahren Sie alle was sie hierzu wissen müssen.

Mehr Geld für Weiterbildung

2.000 statt 500 Euro Zuschuss!
Das Land NRW hat die Zuschüsse für berufliche Weiterbildung deutlich erhöht: Beschäftigte, die einen Bildungsscheck beantragen, können bis zu 2.000 Euro pro Weiterbildung (max. 50%) an Zuschüssen dazubekommen. Für Bau- und Ausbau-Betriebe bietet das HBZ Münster in Kooperation mit dem DHBV u.a. den Lehrgang zum Holz- und Bautenschutztechniker an. Mithilfe des Bildungsschecks würde sich die Teilnahmegebühr von 1.900 Euro auf 950 Euro reduzieren.
Klicken und mehr erfahren!
Zu unserem Seminarangebot gelangen Sie hier

Fünfter Meisterlehrgang Holz- und Bautenschutz

Am 21. Februar 2022 startet an der HWK Düsseldorf zum fünften Mal die Meisterschule Holz- und Bautenschutz

Gleich anmelden!
Informationen gibt es hier

Überbrückungshilfe II verlängert

Entgegen der ursprünglichen Befristung, nach der die Antragstellung für den Leistungszeitraum Juni bis August 2020 am 30.09.2020 enden sollte, hat die Bundesregierung nun beschlossen, die Corona-Überbrückungshilfe bis Ende des Jahres fortzuführen. Gleichzeitig werden die Konditionen leicht verbessert.

Im Einzelnen:

  1. Der Leistungszeitraum der Überbrückungshilfe II umfasst die Monate September bis Dezember 2020.
  2. Antragsberechtigt waren bisher Betriebe, die einen Umsatzeinbruch von 60 % in den Monaten April und Mai 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum nachweisen konnten. Hier wurde nachjustiert: Nun sind Betriebe antragsberechtigt, wenn sie in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 % gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten oder einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 % im Durchschnitt der Monate April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum hatten.
  3. Förderfähig sind unverändert die fortlaufenden fixen Betriebskosten (siehe Positivliste unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de). Allerdings wird die Personalkostenpauschale, die bisher bei 10 % der förderfähigen Kosten liegt, nunmehr auf 20 % angehoben.
  4. Die Berechnung der konkreten Zuschusshöhe wird auch künftig in Abhängigkeit der Umsatzentwicklung im Förderzeitraum ermittelt, wobei die jeweilige Zuschusshöhe angepasst wird. Konkret bedeutet dies:
    • 90 % der Fixkosten (bisher 80 %) bei mehr als 70 % Umsatzeinbruch
    • 60 % der Fixkosten (bisher 50 %) bei Umsatzeinbruch zwischen 50 und 70 %
    • 40 % der Fixkosten bei Umsatzeinbruch von mehr als 30 % (bisher bei mehr als 40 % Umsatzeinbruch)

    Insgesamt wird es also bei einem Umsatzeinbruch von unter 30 % keine Erstattung geben.

5. Der maximale Förderbetrag liegt auch in der Überbrückungshilfe II bei 50 TEUR je Monat, insgesamt also bei maximal 200 TEUR. Allerdings wurde hier im Sinne der Kleinst- und Kleinbetriebe nachgebessert: Bisherige Deckelungen der Zuschussbeträge für Betriebe mit bis zu 5 Beschäftigten (9 TEUR) bzw. mit bis zu 10 Beschäftigen (15 TEUR) entfallen künftig.6. Auch bei der Überbrückungshilfe II bleibt es bei der Antragstellung über die sog. prüfenden Dritten (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer und Rechtsanwälte), die auch die Schlussrechnung erstellen. Neu ist nun, dass im Rahmen der Schlussabrechnung eine Nachschusspflicht eingeräumt wird, sofern Zuschüsse zu vorsichtig beantragt wurden und z. B. der Umsatzeinbruch letztendlich höher ausfiel als gedacht.

Das Bundeswirtschaftsministerium weist darauf hin, dass auf Grund der notwendigen technischen Umsetzungsmaßnahmen sowie der Abstimmung mit den Ländern spätestens ab Mitte Oktober 2020 eine Antragstellung möglich ist.

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Zentralverband  Deutsches Baugewerbe
HBZ Logo
Wissenschaftlich-Technische  Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege
Bundesverband Feuchte und Altbausanierung e. V.
Hausverwalter Wohnungsverwalter Immobilienmanagement Verband
Deutsche Bauchemie e. V.
Deutsches Institut für Normung
Bundesverband Schimmelpilzsanierung e. V.
Haus und Grund Eigentümerschutz Gemeinschaft
BAKA Bundesarbeitskreis Altbauerneuerung e. V. Berlin
TÜV Rheinland
Gemeinsamer Ausschuss Elektronik im Bauwesen
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Mewa
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