Fachbereich Sachverständige

Fachbereichsleiter
Dipl.-Ing. Christoph Tetz
Am Lieberg 40
41836 Hückelhoven
Tel. 02433 90900
Fax 02433 909019
E-Mail: tetz(a)dhbv.de
Stellvertretender Fachbereichsleiter
Stefan Schebesta
Holzbau-Sachverständiger
Am Kalkofen 22
52249 Eschweiler
Tel. 02403 9772572
Fax 02403 7581080
E-Mail: schebesta(a)dhbv.de
Mitgliedschaft im DHBV-Sachverständigenkreis
Informationen zu Mitgliedschaft, Aufnahmekriterien, Statuten, Aufnahmeantrag, Sachverständigenstempel
Sachverständige und Bausachverständige
für Gebäudeschäden und Bautenschutz, Schimmelpilzschäden, Holzschäden und Holzschutz und Bautrocknung
Jedes dritte Haus in Deutschland ist älter als 50 Jahre, jedes zweite Haus älter als 30 Jahre. Der Instandsetzungsbedarf undichter Aussenwände und Dächer, durchfeuchteter Sockel und Balkone, schadhafter Fenster und Türen beträgt geschätzte 60 Milliarden Euro. Allein jeder fünfte Keller müsste derzeit saniert werden. Demgegenüber steht eine nie gekannte Vertrauenskrise zwischen Bauherren und Unternehmern, hervorgerufen durch zunehmenden Pfusch am Bau auf der einen Seite und einer schlechten Zahlungsmoral auf der anderen. Vor diesem Hintergrund wird deutlich, warum der Bedarf an ausgebildeten und anerkannten Bausachverständigen, die im Bereich der Bauabnahme und Schadenserkennung in der Lage sind Mängel und deren Ursachen zu dokumentieren, Lösungen anzubieten und Gutachten zu erstellen, ständig wächst.
Sachverständiger darf sich in Deutschland jeder nennen, dies heißt jedoch nicht gleichzeitig, dass er über die entsprechenden Qualifikationen und den Sachverstand verfügt, der unerlässlich ist, um Schäden an Gebäuden zu erkennen und zu beurteilen.
Die Mitglieder des DHBV-Sachverständigenkreises sind verpflichtet sich jährlich weiterzubilden und diese Fortbildung nachzuweisen. Die Teilnahme an der jährlich stattfindenden Sachverständigentagung des DHBV ist verpflichtend und gilt als Weiterbildungsnachweis. Bei Nichtteilnahme ist eine geeignete andere Weiterbildung zu besuchen. Die einzelnen Kriterien für die Mitgliedschaft sind unter Mitgliedschaft im DHBV/Sachverständige veröffentlicht.
Fachprüfung für die öffentliche Bestellung (ö.b.u.v.) von Sachverständigen durch die Handwerkskammer
Der DHBV führt für zahlreiche Handwerkskammern aus dem gesamten Bundesgebiet die Fachkundeüberprüfung für die ö.b.u.v. von Sachverständigen durch. Hierfür hat der Fachbereich Sachverständige ein umfassendes Regelwerk in Form einer Prüfungsordnung erstellt. Das Regelwerk ist ein Leitfaden für die Prüfungsdurchführung mit Verhaltenskodex für Prüfer und den zu Prüfenden.
- Prüfungsordnung für die Überprüfung der Sachkunde von Sachverständigen für die öffentliche Bestellung im Holz- und Bautenschutz
- Liste Regelwerke Holzschutz
- Liste Regelwerke Bautenschutz
Lehrgänge
Lehrgänge für Sachverständige finden Sie im >>Seminarkalender unter Seminare für Sachverständige