Ausbildungsverordnungen im Holzschutz und Bautenschutz

Die Ausbildung im Holz- und Bautenschutz

Die Basis für beide Ausbildungsberufe bildet eine zweijährige Lehre mit identischen Inhalten, welche die Kerntätigkeiten eines Holz- und Bautenschützers umfassen. Dazu gehören im Holzschutz das „Unterscheiden von Schäden an Holz, Holzbauteilen und deren Einbindungsbereichen sowie das Vorbereiten dieser Untergründe“, das „Durchführen von vorbeugenden Maßnahmen gegen holzzerstörende Pilze und Insekten“, das „Bekämpfen holzzerstörender Insekten sowie Behandeln und Beseitigen von Pilzbefall“. Im Bautenschutz gehören zu den Lehrinhalten das „Vorbereiten und Durchführen nachträglicher Außen- und Innenabdichtungen an erdberührten Bauteilen“, das „Vorbereiten und Durchführen nachträglicher chemischer Horizontalabdichtungen“, das „Vorbereiten von Flächen und Aufbringen von Sanierputzen“ sowie das „Austrocknen durchfeuchteter Bauwerke“.

Den Abschluss der Ausbildung bildet beim zweijährigen Beruf die Prüfung zur Fachkraft für Holz- und Bautenschutzarbeiten. Diejenigen, die sich für eine dreijährige Ausbildung entschieden haben, schließen den zweijährigen Ausbildungsabschnitt mit einer Zwischenprüfung ab und spezialisieren sich nun, in dem sie ihre Ausbildung im dritten Jahr entweder im Holzschutz oder im Bautenschutz fortsetzen. Am Ende steht hier die Gesellenprüfung Holz- und Bautenschützer/in.

Ausbildungsverordnung und Ausbildungsrahmenplan

Die „Verordnung über die Berufsausbildung im Holz- und Bautenschutzgewerbe“ wurde am 2. Mai 2007 verabschiedet und am 7. Mai 2007 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Sie umfasst die Ausbildungsinhalte, die im Betrieb und in der Überbetrieblichen Ausbildung zu vermitteln sind.

>> Verordnungstext (Ausbildungsverordnung und Ausbildungsrahmenplan)

Rahmenlehrplan

Der Rahmenlehrplan umfasst die Ausbildungsinhalte, die im Holzschutz und Bautenschutz im Rahmen des Berufsschulunterrichtes zu vermitteln sind.

>> Verordnungstext (Rahmenlehrplan)

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