Erstattungsleistungen der SOKA-Bau

Aufgrund allgemeinverbindlicher tariflicher Regelungen erstattet die SOKA-Bau auf entsprechenden Antrag des Ausbildungsbetriebes die Ausbildungsvergütungen für insgesamt 15 Monate (zzgl. 20 % Sozialaufwand), die überbetrieblichen Ausbildungskosten sowie die Fahrtkosten des Lehrlings.

Als Mitglied der SOKA Bau haben Unternehmer im Holz- und Bautenschutz erstmals die Möglichkeit, die von Ihnen seit Jahren eingezahlten Umlagekosten für die Ausbildung auch für Ihren Betrieb geltend zu machen. Entsprechend ist die Ausbildung allein schon aus finanzieller Hinsicht hoch interessant. So werden dem Betrieb im ersten Lehrjahr 10 Monate Ausbildungsvergütung rückerstattet, im zweiten Jahr 6 Monate und im dritten Jahr 1 Monat. Zusammen mit den Kosten, die im Rahmen der überbetrieblichen Ausbildung entstehen, entspricht dies im Westen pro Ausbildungsplatz eine Rückerstattung von ca. 17.400,- Euro und im Osten einer Rückerstattung von ca. 15.100,- Euro.

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