Grundregeln für die Auftragsvergabe

4 wichtige Grundregeln, die man bei der Vergabe von Holz- und Bautenschutzarbeiten unbedingt beachten sollte.

1. Beauftragen Sie ausschließlich Fachfirmen

Arbeiten im Holzschutz und Bautenschutz erfordern qualifizierte Fachfirmen, da falsche Maßnahmen in Unkenntnis der Ursachen den Schaden nur vergrößern, anstatt ihn zu beseitigen.

Für den Laien gilt grundsätzlich:

Hände weg und einen Fachbetrieb mit den Sanierungsarbeiten beauftragen.

2. Seien Sie bei der Auftragsvergabe kritisch

und mißtrauen Sie Methoden, die (meistens im Ausland) vielfach patentiert sind und sensationelle Wirkung versprechen. Höchste Vorsicht ist vor allem dann geboten, wenn mit umfangreichen Garantieversprechungen geworben wird.

Denken Sie daran:

Jede Garantiezeit ist wertlos, wenn das betreffende Unternehmen aufgelöst wird oder in Konkurs geht.

3. Lassen Sie sich konkrete Angebote unterbreiten

und fragen Sie vor der Vergabe von Aufträgen nach Qualitätsnachweisen und Referenzen. Fehlen diese, ist Vorsicht geboten. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, den Rat von Fachleuten und Sachverständigen, z.B. des Deutschen Holz- und Bautenschutzverbandes (DHBV), einzuholen.

Vorsicht bei der Auftragsvergabe:

Denn nichts ist so unnötig ärgerlich und teuer, wie zweimal sanieren.

4. Bevorzugen Sie die Handwerksbetriebe Ihrer Region,

vorausgesetzt, diese verfügen über die notwendige Qualifikation und besitzen Ihr Vertrauen. Bei eventuellen Schwierigkeiten haben Sie somit immer schnell einen kompetenten Ansprechpartner.

Doch denken Sie daran:

Nicht jedes Bauunternehmen ist auch spezialisiert auf Leistungen im Holschutz oder Bautenschutz.


Qualifizierte Fachfirmen und Sachverständige in Ihrer Nähe finden Sie in der DHBV-Suchdatenbank.

Sicherheit und Entscheidungshilfe bietet das DHBV-Verbandsemblem, da es qualifizierte Fachleute der Bauwerkserhaltung ausweist.

 

 

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