Holzzerstörende Insekten

Grundregeln für die Vergabe von Holzschutzarbeiten

Wurde Holz von tierischen Schädlingen befallen, ist es wichtig, zunächst die Art, Ausbreitung und Schwere des Befalls genau zu ermitteln. Denn grundsätzlich gilt: Nicht alles, was für den Laien wie ein Schädlingsbefall aussieht, erfordert weitreichende Bekämpfungsmaßnahmen. Andererseits können tragende Hölzer, z. B. Stützen und Balken, bei Schädlingsbefall ihre Tragfähigkeit verlieren und bei unsachgemäßer Instandsetzung zu einer Gefahr für die Bewohner werden.

Bei den holzzerstörenden Insekten handelt es sich in unseren Regionen in erster Linie um Käfer. Hierbei ist allerdings deutlich zu unterscheiden zwischen Frischholzinsekten, die lebende Bäume und frisch geschlagenes Holz befallen, und Trockenholzinsekten, die ihre Eier in Risse und Spalten von trockenem, verbautem Holz ablegen. Die ausschlüpfenden Larven sind die eigentlichen Bauholzzerstörer, da sie bis zu ihrer Verpuppung im und vom Holz leben. Entsprechend bleibt der Schaden, den sie anrichten, zunächst unentdeckt. Erst wenn sie als vollentwickelter Käfer das Holz verlassen, weisen deutlich erkennbare Schlupflöcher, auch Ausfluglöcher genannt, auf aktiven Schädlingsbefall hin.

Den größten Schaden verursacht in unseren Breiten der Hausbockkäfer, auch Hausbock genannt. Er befällt verbautes Nadelholz und findet als wärmeliebendes Insekt gerade auf Dachböden optimale Entwicklungsbedingungen. Seine Larven fressen ovale Gänge in das dort verbaute Holz und können dieses bis zur totalen Vermulmung zerstören. Hinweise auf Insektenbefall sind feines Bohrmehl, das im fortgeschrittenen Stadium aus Fluglöchern oder Rissen herausrieselt. Die Fluglöcher des Hausbockkäfers sind überwiegend oval mit Abmessungen von etwa 3×5 bis 5×8 mm.

Weitere tierische Holzzerstörer sind der Gewöhnliche Nagekäfer, im Volksmund Holzwurm genannt und der Braune Splintholzkäfer. Hinsichtlich ihres Zerstörungswerkes unterscheiden sie sich allerdings deutlich voneinander. Desgleichen gilt: Nicht jeder Käfer, den man in der Nähe von verbautem Holz auffindet, ist ein Holzschädling.

Entscheiden kann auch hier nur der Fachmann, auf dessen Rat man in keinem Fall verzichten sollte. Denn nur er ist in der Lage, bei aktivem Schädlingsbefall die geeigneten Sanierungsmaßnahmen zu wählen und anzuwenden.

4 wichtige Grundregeln, die Sie bei der Vergabe von Holzschutzarbeiten unbedingt beachten sollten

1. Holzschutzarbeiten erfordern eine hohe Sachkenntnis

Es gibt mehrere Arten holzzerstörender Pilze und Insekten, die sich im Grad ihrer Gefährlichkeit erheblich von einander unterscheiden. Die Bestimmung der Befallsart und deren Ausmaße sowie die Entscheidung über die einzuleitenden Sanierungsmaßnahmen erfordern daher Erfahrung und Sachkenntnis.
Deshalb gilt hier für den Laien:
Bei Verdacht auf Holzschädlingsbefall grundsätzlich eine Fachfirma oder einen Sachverständigen um Rat fragen. Diese weisen sich aus durch den Besitz des Sachkundenachweises Holzschutz am Bau.

2. Seien Sie bei der Auftragsvergabe kritisch

Achten Sie unbedingt auf die Seriösität des Auftragnehmers, die sich z. B. an seinen Werbungsmethoden und Sanierungsangeboten erkennen läßt.
Denken Sie daran:
Leistung hat ihren Preis. Misstrauen Sie daher Billigangeboten, da falsche oder nur unzureichend ausgeführte Sanierungsmaßnahmen den Schaden in der Regel nur vergrößern, anstatt ihn zu beseitigen.

3. Lassen Sie sich konkrete Angebote unterbreiten

und fragen Sie vor der Vergabe von Aufträgen nach einem Qualifikationsnachweis und Referenzen. Fehlen diese, ist Vorsicht geboten.
Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, den Rat von anerkannten Fachleuten und Sachverständigen, z. B. des Deutschen Holz- und Bautenschutzverbandes (DHBV), einzuholen.

4. Bevorzugen Sie die Handwerksbetriebe Ihrer Region,

vorausgesetzt, diese verfügen über die notwendige Qualifikation und Ausrüstung und besitzen Ihr Vertrauen. Bei eventuellen Schwierigkeiten haben Sie somit immer schnell einen kompetenten Ansprechpartner.
Der DHBV unterstützt Sie bei der Suche nach Firmen.

Sicherheit und Entscheidungshilfe bietet das DHBV-Verbandsemblem, da es qualifizierte Fachleute der Bauwerkserhaltung ausweist.

Bei Befall durch holzzerstörende Insekten helfen qualifizierte Fachleute der Bauwerkserhaltung

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