Die erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung, die durch den „Sachkundenachweis Holzschutz am Bau“ beurkundet wird, weist die in DIN 68 800, Teil 4 geforderte Qualifikation nach und besagt, dass der Inhaber über die Kenntnisse und Fertigkeiten entsprechend dem Stand von Wissenschaft und Technik für die Vorbereitung, Anleitung, Durchführung und Prüfung von gesundheitlich unbedenklichen und umweltverträglichen Holzschutzmaßnahmen zur Bekämpfung holzzerstörender Pilze und Insekten sowie sonstiger Einflüsse verfügt.
Hintergrund:
Unter Einbeziehung von Praktikern, Forschern und Lehrenden der Holzschutzfachverbände und unter Einbeziehung von Vertretern des Umweltbundesamtes (UBA) und des Bundesinstitutes für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) wurde für den im Bauwesen durchzuführenden Holzschutz ein Lehrprogramm zur Qualifizierung Sachkundiger geschaffen. Hieraus resultiert seit 1994 ein für sämtliche Bundesländer kontinuierlich arbeitender Ausbildungsbeirat, Seminarprogramm sowie eine Prüfungsvorschrift zur Qualifizierung Sachkundiger für bekämpfende Holzschutzmaßnahmen an dazu bestätigten Ausbildungsstellen. Den von den bestätigten Ausbildungsstellen erfolgreich geprüften Sachkundigen steht das Recht zu, sich nach VOB/A, § 8,3 (1) und DIN 68 800 Teil 4 als sachkundig und fachkundig anzubieten und anfordern zu lassen
Bekämpfende Holzschutzmaßnahmen sollten grundsätzlich nur an sachkundige Firmen vergeben werden.