3. Mitgliederverpflichtung im Sachverständigenkreis

Die Mitglieder des Fachbereichs Sachverständige verpflichten sich zur regelmäßigen Weiterbildung. Dazu gehört, dass sie an der jährlich stattfindenden Sachverständigentagung des DHBV teilnehmen.

Ist die Teilnahme an der Sachverständigentagung nicht möglich, so ist in dem Jahr ohne Aufforderung die Teilnahme an einer anderen Fortbildung für Sachverständige des DHBV oder anderer Veranstalter nachzuweisen. Beispielhaft sind hier zu nennen: „Aachener Sachverständigentage“, Veranstaltungen von EIPOS, der Akademie des Handwerks, IHKs, HWKs, Architekten- und Ingenieurkammern, IfS, Akademie der Ingenieure usw.

Kann in einem Jahr kein Nachweis über die Teilnahme an einer Fortbildung für Sachverständige beim DHBV oder bei einem anderen Veranstalter erbracht werden, ist dies gegenüber der Leitung des Fachbereichs schriftlich zu begründen. Die Veranstaltung ist im Folgejahr zusätzlich nachzuholen, d. h. es sind dann in dem Jahr zwei Veranstaltungen nachzuweisen – z. B. die Sachverständigentagung und ein Weiterbildungsseminar für Sachverständige.

Liegen für 2 Jahre hintereinander keine Nachweise über die Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen vor, erfolgt der Ausschluss aus dem Fachbereich.
Vom Ausschluss kann nur abgesehen werden, wenn vom Mitglied hierzu ein begründeter Antrag eingereicht wird und diesem von der Leitung des Fachbereichs zugestimmt wird.

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