Lohn- und Gehaltspolitik. Anpassung der Löhne für Stuck-, Putz- und Trockenbauarbeiten sowie Holz- und Bautenschutzarbeiten in den Bautarifverträgen

Lohn- und Gehaltspolitik. Anpassung der Löhne für Stuck-, Putz- und Trockenbauarbeiten sowie Holz- und Bautenschutzarbeiten in den Bautarifverträgen

Die Sonderlöhne für Stuck-, Putz- und Trockenbauarbeiten gemäß § 4 Abs. 3 TV Lohn/West, Ost und Berlin sowie für das Holz- und Bautenschutzgewerbe gemäß § 5 TV Lohn/West, Ost und Berlin werden entsprechend der Tarifentwicklung im Maler- und Lackiererhandwerk mit Wirkung zum 1. August 2023 und 1. Januar 2024 erhöht.

Durch Vereinbarungen in § 9 Abs. 4 TV Lohn/West und Ost und in § 4 Abs. 3 Satz 3 TV Lohn/Berlin haben sich die Bautarifvertragsparteien auf eine Anpassung der “Konkurrenzschutzlöhne” an die Löhne des Maler- und Lackiererhandwerks der Lohngruppen 3 und 4 für bestimmte Stuck-, Putz- und Trockenbauarbeiten sowie Arbeiten des Holz- und Bautenschutzgewerbes verständigt, sobald entsprechende Tarifvereinbarungen vorliegen. Der Tarifabschluss für das Maler- und Lackiererhandwerk sieht nun eine Erhöhung der Löhne um 5,0 % ab 1. August 2023 sowie um 2,6 % ab 1. Januar 2024 vor (vgl. Rundschreiben SPA 059 vom 08.12.2022). Diese Erhöhungen sind  in § 4 Abs. 3 TV Lohn/West, Ost und Berlin für das Baugewerbe mit Wirkung zum 1. August 2023 bzw. 1. Januar 2024 nachzuvollziehen.

Insgesamt ergibt sich daher für das Baugewerbe in § 4 Abs. 3 TV Lohn/West, Ost und Berlin sowie § 5 TV Lohn/West, Ost und Berlin folgende Übersicht:

ab TV Lohn/West TV Lohn/Ost TV Lohn/Berlin
1. August 2023 LG 4: 18,39 € LG 4: 17,86 € LG 4: 17,86 €
LG 4: 19,31 €*
LG 3: 17,47 € LG 3: 16,97 € LG 3: 16,97 €
1. Januar 2024 LG 4: 18,87 € LG 4: 18,44 € LG 4: 18,44 €
LG 4: 19,81 €*
LG 3: 17,93 € LG 3: 17,52 € LG 3: 17,52 €

*) LG 4: ab dem 10. Jahr der Tätigkeit

Die Gewährung der oben ausgewiesenen abgesenkten Sonderlöhne für die in § 4 Abs. 3 TV Lohn/West, Ost und Berlin sowie § 5 TV Lohn/West, Ost und Berlin aufgeführten Tätigkeiten setzt voraus, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer vor Beginn der Tätigkeit schriftlich bestätigt, für welchen Auftrag und für welchen Zeitraum diese Tätigkeiten ausgeübt werden sollen.

BDA Logo
Zentralverband  Deutsches Baugewerbe
HBZ Logo
Wissenschaftlich-Technische  Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege
Bundesverband Feuchte und Altbausanierung e. V.
Hausverwalter Wohnungsverwalter Immobilienmanagement Verband
Deutsche Bauchemie e. V.
Deutsches Institut für Normung
Bundesverband Schimmelpilzsanierung e. V.
Haus und Grund Eigentümerschutz Gemeinschaft
BAKA Bundesarbeitskreis Altbauerneuerung e. V. Berlin
TÜV Rheinland
Gemeinsamer Ausschuss Elektronik im Bauwesen
Logo Bauen im Bestand 24
Mewa
Mewa