BG BAU Handlungshilfe “Lagerung von Gefahrstoffen auf dem Bau”

Die Handlungshilfe kann online kostenlos abgerufen werden unter https://www.bgbau-medien.de/html/pdf/bau659_4.pdf. Die Handlungshilfe wurde sowohl redaktionell wie auch inhaltlich vollständig überarbeit. Sie ist unter wesentlicher Mitarbeit des ZDB entstanden.

Jedes Bauunternehmen hat mindestens ein Lager auf seinem Bauhof. In diesem Lager werden auch Gefahrstoffe für die Verwendung auf Baustellen gelagert. Diese Lager werden dauerhaft betrieben und müssen baulich den Anforderungen der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 510 “Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern” und der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) entsprechen. Werden die Materialien für die Baustellen täglich vom Bauhof geholt, um sie auf den Baustellen zu verwenden, ist der Bauhof der einzige Lagerort der Bauunternehmern. Viele Bauunternehmen lagern aber auch Gefahrstoffe auf den Baustellen. Dabei werden die Produkte ins Freie gestellt oder es werden Werkstatt-/Magazincontainer verwendet, in denen diese für den täglichen Gebrauch für mehrere Tage gelagert werden. Darüber hinaus werden auch Material- oder Gefahrstoffcontainer verwendet, in denen große Mengen Gefahrstoffe gelagert werden. In einigen Fällen nutzen die Bauunternehmen auch Einrichtungen des Neubaus wie Tiefgaragen und andere Räume.

Die neue Struktur der Handlungshilfe ist daher an den “Ort der Lagerung” einhergehend mit “steigenden” Anforderungen an die Lagerung gekoppelt.

a) Lagerung im Freien
b) Mobile Werkstatt-/Magazincontainer
c) Mobile Gefahrstoffcontainer
d) Nutzung von Einrichtungen des Gebäudes
e) Bauhof auf dem Betriebsgelände

Die Handlungsanleitung liefert eine Hilfestellung zur praxisgerechten Umsetzung in der Bauwirtschaft.

Bei Rückfragen bitte Herrn Domscheid (domscheid@zdb.de) kontaktieren.

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