Der dreijährige Ausbildungsberuf „Holz- und Bautenschützer/in“ schließt mit der Gesellenprüfung ab.
In den ersten zwei Ausbildungsjahren ist die Ausbildung identisch mit der zweijährigen Ausbildung zur „Fachkraft für Holz- und Bautenschutzarbeiten“. Den Abschluss dieser Ausbildungsstufe bildet eine Zwischenprüfung mit dem Abschluss „Fachkraft für Holz- und Bautenschutzarbeiten“.
Nach den zwei Jahren muss sich der Auszubildende entweder für den Schwerpunkt „Holzschutz“ oder für den Schwerpunkt „Bautenschutz“ entscheiden. Die Ausbildung findet im dritten Jahr nur noch im Schwerpunktfach statt. Entsprechend wird in der fachlichen Abschlussprüfung auch nur das Schwerpunktfach geprüft. Als Note für das Nicht-Schwerpunktfach wird die Note aus der Zwischenprüfung herangezogen.