Sachverständigenkreis
Exklusiv für DHBV-Mitglieder
Mitgliedschaft im DHBV-Sachverständigenkreis
Zusätzlich zur Verbandsmitgliedschaft im DHBV, die allen Sachverständigen, die als freiberuflich tätige Berater auf dem Gebiet der Bauwerkserhaltung, Bausanierung und/oder Baudenkmalpflege tätig sind, offen steht, bietet der DHBV besonders qualifizierten Fachleuten einen eigenen Expertenkreis innerhalb des Fachbereiches Sachverständige an. Da diese zusätzliche Mitgliedschaft an fachliche Voraussetzungen geknüpft ist, bitten wir Sie, sich bei Interesse zunächst ausführlich über die Kriterien einer Mitgliedschaft im Fachbereich Sachverständige zu informieren.
Zwingende Grundvoraussetzung für eine Aufnahme in den Sachverständigenkreis ist, dass Sie oder das Unternehmen, für das Sie tätig sind, über eine Mitgliedschaft im DHBV verfügen.
Der DHBV-Sachverständigenkreis ist ein Zusammenschluss, in dem der rege fachliche Gedanken- und Erfahrungsaustausch unter Sachverständigen gepflegt wird. Die Mitglieder des Sachverständigenkreises sind verpflichtet, sich weiterzubilden und haben die Möglichkeit bei entsprechenden Voraussetzungen einen Sachverständigenstempel zu führen, der ihre besondere Qualifikation dokumentiert.
Die Mitgliedschaft im Sachverständigenkreis ist an Voraussetzungen geknüpft. Wir bitten Sie, sich bei Interesse an einer Mitgliedschaft zunächst ausführlich über die Kriterien einer Mitgliedschaft zu informieren.
Wenn die Leistungen des Sachverständigenkreises Sie ansprechen, Ihre fachlichen Ansprüche und Qualifikationen mit unseren Zielen übereinstimmen, bietet der DHBV Ihnen die Möglichkeit einer Mitgliedschaft im Sachverständigenkreis. Zwingende Grundvoraussetzung für eine Aufnahme ist, dass Sie, oder das Unternehmen für das Sie tätig sind, über eine Mitgliedschaft im DHBV verfügt.
Aufnahmekriterien für Mitgliedschaft im SV-Kreis
Weiterbildung und Erfahrungsaustausch im Kollegenkreis
Eine Mitgliedschaft im DHBV-Sachverständigenkreis kann nur erworben werden, wenn man selbst oder das Unternehmen, bei dem man beschäftigt ist, Mitglied im DHBV ist.
Mitglieder ohne Vorbehalt erfüllen alle in den Aufnahmekriterien festgelegten Bedingungen und dürfen mit ihrer Mitgliedschaft werben (Sachverständigenstempel).
Die Mitgliedschaft ohne Vorbehalt im DHBV-Sachverständigenkreis erhält:
- Wer als Sachverständige/r für den Holzschutz und/oder Bautenschutz oder nahe stehende Baubereiche (SV für Bauschäden; SV für Schadstoffbelastungen in Innenräumen usw.) öffentlich bestellt und vereidigt oder nach EN ISO 17024 zertifiziert ist.
- Wer innerhalb einer maximal 2-jährigen Probemitgliedschaft die erforderlichen Kriterien (siehe Mitgliedschaft auf Probe) für eine Mitgliedschaft ohne Vorbehalt erfüllt.
- Wer glaubhaft nachweisen kann, dass er/sie unterstützend für Sachverständige des Holz- und/oder Bautenschutzes tätig ist und sich in Untersuchungslaboren, Forschungseinrichtungen oder auf den Baustellen mit der Bestimmung von Schadensverursachern und der Bearbeitung von Schadensanalysen beschäftigt oder an der Erforschung von Schadensursachen bzw. von Maßnahmen zur Schadensverhinderung bzw. der Schädlingsbekämpfung im Holzschutz bzw. der Schadenssanierung arbeitet.
Mitglieder, die aufgrund der Kriterien von Punkt 1 eine Mitgliedschaft ohne Vorbehalt erhalten, können den Mitgliedsstempel des Fachbereichs für derzeit 60,00 € zzgl. MwSt. erwerben. Mitglieder, die aufgrund der Kriterien von Punkt 2 eine Mitgliedschaft ohne Vorbehalt erhalten, bekommen den Stempel ohne weitere Kosten, da diese schon in den Prüfungsgebühren enthalten sind.
Mitglieder auf Probe haben die Verpflichtung sich im Laufe ihrer Probezeit (maximal 2 Jahre) für eine „Mitgliedschaft ohne Vorbehalt“ im Sachverständigenkreis zu qualifizieren. Sie dürfen nicht mit ihrer Mitgliedschaft werben und sind nicht zur Führung des DHBV-Sachverständigenstempels berechtigt.
Die Mitgliedschaft auf Probe im DHBV-Sachverständigenkreis kann beantragen:
- wer derzeit schon als Sachverständige/r für den Holzschutz und/oder Bautenschutz oder nahe stehenden Baubereichen (SV für Bauschäden; SV für Schadstoffbelastungen in Innenräumen usw.) tätig ist. Eine Mitgliedschaft auf Probe ist auch für diejenigen möglich, die beabsichtigen zukünftig erst als Sachverständige tätig zu werden und sich mit Unterstützung des Fachbereichs hierfür qualifizieren wollen.
- Die Mitgliedschaft auf Probe ist auf maximal zwei Jahre begrenzt. In dieser Zeit muss das Mitglied die notwendigen Nachweise für die Vollmitgliedschaft erbringen.
- Es sind zwei selbstständig und zeitnah erstellte Gutachten (max. 1 Jahr, in begründeten Ausnahmefällen bis 2 Jahre, alt) in kompletter Fassung (d. h. inkl. aller Bilder und Anlagen) auf elektronischen Medien einzureichen.
- Weiterhin ist die erfolgreiche Teilnahme an persönlichen Qualifikationsmaßnahmen zum Thema Sachverständigenrecht nachzuweisen. Mögliche Anbieter hierfür sind z. B. die Akademie des Handwerks in Raesfeld und das Institut für Sachverständigenwesen – IfS (bei beiden Institutionen sind mindestens die Sachverständigenseminare 1 und 2 zu absolvieren), Akademie der Ingenieure sowie EIPOS.
- Abschließend ist nach Zulassung (siehe hierzu unten den Abschnitt „Prüfung“) eine erfolgreiche Prüfung vor der Prüfungskommission des Fachbereichs abzulegen.
- Die Probezeit kann auf Antrag und unter Nachweis der erforderlichen Qualifikationen verkürzt werden. Liegen nach 2 Jahren die geforderten Qualifikationen nicht vor, wird das Mitglied auf Probe aufgefordert diese kurzfristig (innerhalb von 4 Wochen) nachzureichen. Wird der Nachweis in dieser Frist nicht geführt, erfolgt der Ausschluss aus dem Fachbereich. Mitglieder auf Probe dürfen an der Jahrestagung des Fachbereichs teilnehmen. Sie zahlen den vollen Beitragssatz. Ihnen ist es jedoch nicht gestattet, während der Probezeit mit ihrer Mitgliedschaft im Fachbereich Sachverständige zu werben. Sie können in dieser Zeit auch nicht den Mitgliedsstempel des Fachbereichs erwerben.
Prüfung
- Die eingereichten Gutachten und Nachweise werden von 2 Prüfern der Prüfungskommission bewertet. Bei einer positiven Bewertung ist die Zulassung zur Prüfung gegeben. Die Zulassung zur mündlichen Prüfung erfolgt nur, wenn beide Gutachten mit der Mindestnote „Bestanden mit Vorbehalt“ bewertet wurden. Ist die Bewertung der eingereichten Gutachten negativ, besteht die Möglichkeit 2 weitere Gutachten vorzulegen. Zu deren Überprüfung wird ein 3. Prüfer beigezogen. Werden auch die neu eingereichten Gutachten negativ bewertet, ist eine weitere Mitgliedschaft (auch eine Probemitgliedschaft) im Fachbereich Sachverständige nicht möglich.
- Die Qualität der Prüfung entspricht den Anforderungen, wie sie derzeit schon für die Überprüfung der besonderen Fach- und Sachkunde im Rahmen des Verfahrens für die ö.B.u.v. von Sachverständigen für die Handwerkskammern durchgeführt werden (siehe Prüfungsordnung). Bei Nichtbestehen der Prüfung ist eine Wiederholungsprüfung frühestens im Vorfeld der folgenden Sachverständigentagung möglich (ca. 1 Jahr).
- Die Prüfung wird i.d.R. immer am Vortag der Sachverständigentagung im jeweiligen Veranstaltungshotel durchgeführt. In der Regel findet die Sachverständigentagung im September statt.
- Die Kosten für die Prüfung betragen:
- Fachliche Beurteilung der eingereichten Gutachten: 800,00 €
Wiederholung der Beurteilung von neu einzureichenden Gutachten: 800,00 € - Prüfung: 1.000,00 €
Wiederholung der Prüfung: 1.000,00 €
- Fachliche Beurteilung der eingereichten Gutachten: 800,00 €
Die Mitglieder des Fachbereichs Sachverständige verpflichten sich zur regelmäßigen Weiterbildung. Dazu gehört, dass sie an der jährlich stattfindenden Sachverständigentagung des DHBV teilnehmen.
Ist die Teilnahme an der Sachverständigentagung nicht möglich, so ist in dem Jahr ohne Aufforderung die Teilnahme an einer anderen Fortbildung für Sachverständige des DHBV oder anderer Veranstalter nachzuweisen. Beispielhaft sind hier zu nennen: „Aachener Sachverständigentage“, Veranstaltungen von EIPOS, der Akademie des Handwerks, IHKs, HWKs, Architekten- und Ingenieurkammern, IfS, Akademie der Ingenieure usw.
Kann in einem Jahr kein Nachweis über die Teilnahme an einer Fortbildung für Sachverständige beim DHBV oder bei einem anderen Veranstalter erbracht werden, ist dies gegenüber der Leitung des Fachbereichs schriftlich zu begründen. Die Veranstaltung ist im Folgejahr zusätzlich nachzuholen, d. h. es sind dann in dem Jahr zwei Veranstaltungen nachzuweisen – z. B. die Sachverständigentagung und ein Weiterbildungsseminar für Sachverständige.
Liegen für 2 Jahre hintereinander keine Nachweise über die Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen vor, erfolgt der Ausschluss aus dem Fachbereich.
Vom Ausschluss kann nur abgesehen werden, wenn vom Mitglied hierzu ein begründeter Antrag eingereicht wird und diesem von der Leitung des Fachbereichs zugestimmt wird.
Mitglieder des Fachbereichs mit einer Mitgliedschaft ohne Vorbehalt können den Stempel des Fachbereichs beantragen.

Voraussetzung für die Vergabe des Stempels ist die Einhaltung der Pflichten für die Mitgliedschaft im DHBV und im Sachverständigenkreis.
Der Stempel ist an die Mitgliedschaft im Sachverständigenkreis gebunden und bleibt trotz Übernahme der Kosten (60,00 EUR zzgl. ges. MwSt.) durch den Nutzer des Stempels Eigentum des DHBV e.V.
Das Recht auf Führung des Stempels erlischt, wenn
- die Mitgliedschaft im DHBV oder im Sachverständigenkreis beendet wird,
- das stempelführende Mitglied nicht mehr gutachterlich tätig ist,
- der Stempel missbräuchlich verwendet wird.
Das Mitglied hat den Stempel in diesen Fällen unaufgefordert an die Bundesgeschäftsstelle des DHBV e.V. in Köln zurückzugeben.
Bei missbräuchlicher Verwendung des Stempels trägt der Stempelführende sämtliche daraus erwachsenden Konsequenzen selbst.
Die Stempel werden den Mitgliedern auf der, der Beantragung folgenden, Sachverständigentagung überreicht.
Der Fachbereich Sachverständige finanziert seine Aktivitäten, u. a. über die einmal jährlich stattfindende Sachverständigentagung und über eine Umlage. Die Höhe der Umlage wird von den Mitgliedern des Sachverständigenkreises selbst bestimmt und beträgt zur Zeit 100,00 € im Jahr, unabhängig vom Eintrittsdatum im laufenden Jahr (Stand Januar 2013). Hinzu kommt eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 150,00 €. Zur jährlichen Sachverständigentagung sind Gäste willkommen. Die Teilnahmegebühr für die Tagung beträgt zurzeit für Gäste, die gleichzeitig Mitglieder im DHBV sind, 190,00 €, für Gäste, die Mitglieder in der WTA sind, 240,00 € und für alle anderen Gäste 290,00 € (Stand Januar 2022).
Aufnahme beantragen
Wenn die Leistungen des Sachverständigenkreises Sie ansprechen, Ihre fachlichen Ansprüche und Qualifikationen mit unseren Zielen übereinstimmen, bietet der DHBV Ihnen die Möglichkeit einer Mitgliedschaft im Sachverständigenkreis. Zwingende Grundvoraussetzung für eine Aufnahme ist, dass Sie, oder das Unternehmen für das Sie tätig sind, über eine Mitgliedschaft im DHBV verfügt.
Bitte senden Sie hierfür den ausgefüllten Aufnahmeantrag, den Sie unten herunterladen können, zusammen mit Ihren Qualifikationsnachweisen (in Kopie) an:
Deutscher Holz- und Bautenschutzverband e.V.
Postfach 40 02 20
50832 Köln