Weiterbildung und Erfahrungsaustausch im Kollegenkreis
Eine Mitgliedschaft im DHBV-Sachverständigenkreis kann nur erworben werden, wenn man selbst oder das Unternehmen, bei dem man beschäftigt ist, Mitglied im DHBV ist.
1. Mitglied ohne Vorbehalt
Mitglieder ohne Vorbehalt erfüllen alle in den Aufnahmekriterien festgelegten Bedingungen und dürfen mit ihrer Mitgliedschaft werben (Sachverständigenstempel).
>> Aufnahmekriterien für eine „Mitgliedschaft ohne Vorbehalt“
2. Mitglied auf Probe für 2 Jahre
Mitglieder auf Probe haben die Verpflichtung sich im Laufe ihrer Probezeit (maximal 2 Jahre) für eine „Mitgliedschaft ohne Vorbehalt“ im Sachverständigenkreis zu qualifizieren. Sie dürfen nicht mit ihrer Mitgliedschaft werben und sind nicht zur Führung des DHBV-Sachverständigenstempels berechtigt.
>> Mitgliedschaft auf Probe
3. Mitgliederverpflichtung
Die Mitglieder des Fachbereichs Sachverständige verpflichten sich zur regelmäßigen Weiterbildung. Dazu gehört, dass sie an der jährlich stattfindenden Sachverständigentagung des DHBV teilnehmen.
>> Mitgliederverpflichtung im Sachverständigenkreis
4. Sachverständigenstempel
Mitglieder ohne Vorbehalt, die als Sachverständige tätig sind, können den Stempel des Fachbereichs beantragen.
>> Qualifikationen für den DHBV-Sachverständigenstempel
5. Beiträge für Mitglieder und Gäste
Der Fachbereich Sachverständige finanziert seine Aktivitäten, u. a. über die einmal jährlich stattfindende Sachverständigentagung und über eine Umlage. Die Höhe der Umlage wird von den Mitgliedern des Sachverständigenkreises selbst bestimmt und beträgt zur Zeit 100,00 € im Jahr, unabhängig vom Eintrittsdatum im laufenden Jahr (Stand Januar 2013). Hinzu kommt eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 150,00 €. Zur jährlichen Sachverständigentagung sind Gäste willkommen. Die Teilnahmegebühr für die Tagung beträgt zurzeit für Gäste, die gleichzeitig Mitglieder im DHBV sind, 190,00 €, für Gäste, die Mitglieder in der WTA sind, 240,00 € und für alle anderen Gäste 290,00 € (Stand Januar 2022).
>> Aufnahmeantrag für eine Mitgliedschaft im Sachverständigenkreis
>> Antrag auf Führung eines Sachverständigenstempels