Die Mitgliedschaft auf Probe im DHBV-Sachverständigenkreis kann beantragen:
wer derzeit schon als Sachverständige/r für den Holzschutz und/oder Bautenschutz oder nahe stehenden Baubereichen (SV für Bauschäden; SV für Schadstoffbelastungen in Innenräumen usw.) tätig ist. Eine Mitgliedschaft auf Probe ist auch für diejenigen möglich, die beabsichtigen zukünftig erst als Sachverständige tätig zu werden und sich mit Unterstützung des Fachbereichs hierfür qualifizieren wollen.
Die Mitgliedschaft auf Probe ist auf maximal zwei Jahre begrenzt. In dieser Zeit muss das Mitglied die notwendigen Nachweise für die Vollmitgliedschaft erbringen.
Es sind zwei selbstständig und zeitnah erstellte Gutachten (max. 1 Jahr, in begründeten Ausnahmefällen bis 2 Jahre, alt) in kompletter Fassung (d. h. inkl. aller Bilder und Anlagen) auf elektronischen Medien einzureichen.
Weiterhin ist die erfolgreiche Teilnahme an persönlichen Qualifikationsmaßnahmen zum Thema Sachverständigenrecht nachzuweisen. Mögliche Anbieter hierfür sind z. B. die Akademie des Handwerks in Raesfeld und das Institut für Sachverständigenwesen – IfS (bei beiden Institutionen sind mindestens die Sachverständigenseminare 1 und 2 zu absolvieren), Akademie der Ingenieure sowie EIPOS.
Abschließend ist nach Zulassung (siehe hierzu unten den Abschnitt „Prüfung“) eine erfolgreiche Prüfung vor der Prüfungskommission des Fachbereichs abzulegen.
Die Probezeit kann auf Antrag und unter Nachweis der erforderlichen Qualifikationen verkürzt werden. Liegen nach 2 Jahren die geforderten Qualifikationen nicht vor, wird das Mitglied auf Probe aufgefordert diese kurzfristig (innerhalb von 4 Wochen) nachzureichen. Wird der Nachweis in dieser Frist nicht geführt, erfolgt der Ausschluss aus dem Fachbereich. Mitglieder auf Probe dürfen an der Jahrestagung des Fachbereichs teilnehmen. Sie zahlen den vollen Beitragssatz. Ihnen ist es jedoch nicht gestattet, während der Probezeit mit ihrer Mitgliedschaft im Fachbereich Sachverständige zu werben. Sie können in dieser Zeit auch nicht den Mitgliedsstempel des Fachbereichs erwerben.
Prüfung
Die eingereichten Gutachten und Nachweise werden von 2 Prüfern der Prüfungskommission bewertet. Bei einer positiven Bewertung ist die Zulassung zur Prüfung gegeben. Die Zulassung zur mündlichen Prüfung erfolgt nur, wenn beide Gutachten mit der Mindestnote „Bestanden mit Vorbehalt“ bewertet wurden. Ist die Bewertung der eingereichten Gutachten negativ, besteht die Möglichkeit 2 weitere Gutachten vorzulegen. Zu deren Überprüfung wird ein 3. Prüfer beigezogen. Werden auch die neu eingereichten Gutachten negativ bewertet, ist eine weitere Mitgliedschaft (auch eine Probemitgliedschaft) im Fachbereich Sachverständige nicht möglich.
Die Qualität der Prüfung entspricht den Anforderungen, wie sie derzeit schon für die Überprüfung der besonderen Fach- und Sachkunde im Rahmen des Verfahrens für die ö.B.u.v. von Sachverständigen für die Handwerkskammern durchgeführt werden (siehe Prüfungsordnung). Bei Nichtbestehen der Prüfung ist eine Wiederholungsprüfung frühestens im Vorfeld der folgenden Sachverständigentagung möglich (ca. 1 Jahr).
Die Prüfung wird i.d.R. immer am Vortag der Sachverständigentagung im jeweiligen Veranstaltungshotel durchgeführt. In der Regel findet die Sachverständigentagung im September statt.
Die Kosten für die Prüfung betragen:
Fachliche Beurteilung der eingereichten Gutachten: 800,00 €
Wiederholung der Beurteilung von neu einzureichenden Gutachten: 800,00 €
Prüfung: 1.000,00 €
Wiederholung der Prüfung: 1.000,00 €